Urteil in Salzburg

Mord an Irene: Lange Haftstrafen für Angeklagte

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Zehn Jahre Haft für Erstangeklagten wegen Mordes. Zwölf Jahre Haft für Zweitangeklagten wegen Beitrag zum Mord und versuchter Bestimmung zu einem Raubmord

Hohe Haftstrafen im Prozess um den Mord an Irene P. (20) aus Zell am See, die am 20. Oktober 2018 im Stiegenhaus vor ihrer Wohnungstür durch vier Schüsse getötet worden war. Der mutmaßliche Schütze (18) muss für zehn Jahre ins Gefängnis, der nicht geständige Komplize (19) sogar zwölf Jahre. Beide Heranwachsende wurden am Donnerstagabend von einem Geschworenengericht in Salzburg in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein­gewiesen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

Verkäuferin Irene P. sollte als Zeugin in einem Drogenprozess aussagen, es war ihr Todesurteil. Weil der Hauptangeklagte befürchtete, als Drogenkonsument geoutet zu werden, musste die 20-Jährige sterben. Der Schütze hatte eine Schreckschusspistole in eine scharfe Waffe umgebaut.

Der Komplize fuhr ihn zum Tatort. Die Anstiftung zum Mord konnte ihm in der Beweisaufnahme zwar nicht nachgewiesen werden, als Beitragstäter wurde er dennoch verurteilt.

Den jungen Erwachsenen drohte jeweils die Höchststrafe von 15 Jahren. Das Geständnis des Schützen wirkte für ihn strafmildernd.

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