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Kurioser Fall

Schülerin klagt wegen Fünfer in Mathe

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Das Mädchen war in Mathematik durchgefallen und schaltete deshalb das Gericht ein.

Das Bundesverwaltungsgericht musste sich diesen Monat mit einem außergewöhnlichen Fall aus Salzburg beschäftigen. Eine Schülerin der Klasse 4C einer Pflichtschule hatte das vergangene Schuljahr mit einem Nicht genügend in Mathematik beendet. Weil sie auch das Schuljahr davor schon einen Fünfer bekommen hatte, durfte sie nicht aufsteigen und musste das Jahr wiederholen. Dagegen schaltete die Jugendliche das Gericht ein.

Bundesverwaltungsgericht BVwG
© BVwG/Harald A. Jahn
× Bundesverwaltungsgericht BVwG

Die Schülerin argumentierte, dass die Wiederholungsprüfung nicht korrekt gewesen sei. Die Bildungsdirektion gab der Salzburgerin daraufhin noch eine letzte Chance in Form einer kommissionellen Prüfung. Doch auch dieses Mal fiel die Schülerin durch.

Die Teenagerin gab nun noch immer nicht auf und legte erneut Beschwerde ein. Sie behauptete, dass ein Teil der Aufgaben nicht unterrichtet wurde und die Prüfung unter großem Zeitdruck stattfand. Das Bundesverwaltungsgericht war nun am Zug und behandelte den Fall. Dabei kam auch heraus, dass die Salzburgerin zu ihrer letzten Prüfung gleich 27 Minuten zu spät kam und deshalb nicht fertig wurde. Auch die anderen Argumente der Jugendlichen konnten leicht entkräftet werden. „Zusammenfassend erfolgte die Beurteilung zu Recht“, so das Höchstgericht. 
  

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