Nichtigkeitsbeschwerde

Salzburger Finanzskandal: Rathgeber-Anwälte geben nicht auf

Teilen

Schuldspruch gegen Monika Rathgeber wegen Untreue wird vorerst nicht rechtskräftig.

Das in der Vorwoche ergangene Urteil gegen die Ex-Leiterin des Budgetreferats des Landes Salzburg, Monika Rathgeber (45), wegen Untreue im Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal wird vorerst nicht rechtskräftig. Die Verteidigung wird das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde anmelden, wie Rechtsanwalt Thomas Payer am Montag auf Anfrage der APA erklärte.

Die Verurteilung von Rathgeber bei dem Prozess am Donnerstag am Landsgericht Salzburg betrifft den Abschluss eines riskanten Zinsswaps-Geschäftes im Jahr 2012 mit einem angenommenen Schaden von rund 539.000 Euro zulasten des Landes Salzburg. Der Schaden lukriert sich nach Ansicht des Schöffensenates aus der geleisteten Bankmarge für diesen sogenannten Range Accrual Swap. Die Verteidiger der Angeklagten, Herbert Hübel und Thomas Payer, vertraten bei dem Prozess allerdings den Standpunkt, dass eine Bankmarge nicht als Schaden gewertet werden könne, dazu gebe es auch noch gar keine Judikatur.

Rechtsmittel

"Wir werden ein Rechtsmittel anmelden", sagte Rechtsanwalt Payer am Montag. Da Rathgeber keine zusätzliche Strafe erhalten hatte - sie wurde bereits im Februar in einem ersten Prozess wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt - kann nicht wegen Strafe berufen werden. Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsausführung samt der Begründung "werden wir entscheiden, ob wir das Rechtsmittel auch ausführen", erläuterte Payer. Die Verteidiger haben dann noch vier Wochen Zeit, sich zu überlegen, ob sie die Nichtigkeitsbeschwerde tatsächlich einbringen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt (WKStA) hat noch nicht bekanntgegeben, ob sie ebenfalls ein Rechtsmittel anmelden wird. Die Frist dazu läuft heute ab. Die Anklage beinhaltete zwei Zinsswap-Geschäfte, bei denen dem Land ein Schaden von insgesamt rund 837.00 Euro wegen der Bankmarge entstanden sein soll. Bezüglich eines Swap-Geschäftes mit einer Bankmarge von 298.000 Euro erhielt Rathgeber einen Freispruch. Sie hatte ihre Unschuld beteuert.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten