Die beiden "Mittäter" wussten nichts von den Machenschaften.
Weil ein Mitarbeiter eines Kühlhauses in Salzburg 800 Kilogramm Edelfleisch im Wert von 12.056 Euro abgezweigt und an Bekannte günstiger weiterverkauft hat, wurde er heute, Dienstag, am Landesgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.
Staatsanwalt ging von 2 Tonnen aus
Die Staatsanwaltschaft war sogar von 1.988 Kilo im Wert von 29.950 Euro ausgegangen, doch diese Menge hatte der derzeit arbeitslose Mann bei dem Prozess bestritten. Ein Freund des Angeklagten wurde vom Verdacht der Mittäterschaft freigesprochen.
Der damalige Vertragsbedienstete des Magistrates schilderte Einzelrichterin Gabriele Glatz, wie er im Zeitraum von August 2009 bis November 2010 zu dem Diebesgut gekommen ist. "Wenn mehr Fleisch auf den Paletten lag wie auf dem Zettel gestanden ist, habe ich ein paar Stücke mitgenommen. Insgesamt waren es vielleicht 800 Kilo." Seinen Abnehmern erzählte er, es handle sich um einen Überbestand oder um Fleisch aus einer Konkursmasse, das bald ablaufe, oder um abgelaufenes Fleisch, das noch in Ordnung sei.
Bekannter als Zwischenlager, Freund als Verkäufer
Nach seinem Dienst habe er die abgezweigte Ware in sein Auto verladen und dann in der Tiefkühltruhe eines Bekannten "zwischengelagert", erzählte der Salzburger. Dieser Bekannte wusste aber ebenso wenig von dem Schwindel wie offenbar auch sein zweitangeklagter Freund. Der hatte für den Kühlhausmitarbeiter gestohlenes Fleisch an Abnehmer weiterverkauft.
Als der gewerbsmäßige Diebstahl durch Zufall aufgeflogen war - ein Steuerberater hatte Fleisch privat gekauft und Verdacht geschöpft - sei er schon enttäuscht von seinem Freund gewesen, "aber ich habe ihm verziehen", sagte der Zweitangeklagte. Der bisher unbescholtene Hauptbeschuldigte bezeichnete die Tat als "riesengroße Dummheit".
Urteile noch nicht rechtskräftig
In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin, dass es sich bei den restlichen 1.188 Kilogramm Fleisch nicht feststellen ließe, ob es tatsächlich von dem Salzburger gestohlen wurde. Eine "Schadensgutmachung" in der Höhe von rund 13.000 Euro sei bereits erfolgt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung eine Erklärung abgegeben hatten.