Er nützte angeschlagenen Zustand der jungen Frau aus.
Weil er den angeschlagenen Zustand einer jungen Frau ausgenützt und sich an ihr vergangen haben soll, ist ein Wiener Taxifahrer am Mittwoch im Straflandesgericht zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die 29-Jährige hatte sich im vergangenen April von ihm nach Hause bringen lassen, da sie alkoholisiert und müde war.
Der 54 Jahre alte Taxler war über Funk an eine Adresse in Liesing bestellt worden. Während der Fahrt in die Leopoldstadt nickte die Frau im Fonds des Wagens ein. Als sie in der Engerthstraße schlaftrunken aufschreckte, lag der Mann neben bzw. auf ihr und machte sich laut Anklage an ihr zu schaffen, nachdem er sie teilweise entkleidet hatte. Die 29-Jährige täuschte vor, eine Polizistin zu sein, um aus der Situation zu entkommen.
Der Angeklagte - ein gebürtiger Serbe, der in der Verhandlung auf einen Dolmetscher angewiesen war, was die Frage aufwarf, in welcher Sprache er mit seinen Fahrgästen kommuniziert - blieb bis zuletzt bei seiner Behauptung, die Frau habe ihn verführt. Beim Prozessauftakt Mitte August hatte er in Anwesenheit seiner Ehefrau und seiner Töchter wortreich erklärt, die 29-Jährige habe sich nach dem Bezahlen des Fuhrlohns zu ihm gebeugt und "mit anzüglicher Stimme geflüstert, ob wir etwas machen können". Sodann habe sie ihn zu küssen begonnen und sich die Bluse ausgezogen. Da habe ihn der "Wunsch, mit ihr Kontakt zu haben" übermannt. Am Ende des Beweisverfahrens meinte er abschließend: "Ich werde zu Unrecht beschuldigt, weil sie an mir Rache üben will."
Der Schöffensenat schenkte dieser "sehr wehleidigen Verantwortung" (Richterin Martina Krainz) keinen Glauben und verwies demgegenüber auf die "sehr schlüssigen" Angaben der jungen Frau, die als Zeugin den Missbrauch geschildert hatte. Bei der Urteilsverkündung ertönten Entsetzensschreie der Ehefrau und der Töchter des Angeklagten, die wieder in der ersten Zuschauerreihe saßen. Bei der Strafbemessung wurde die bisherige Unbescholtenheit des Mannes mildernd berücksichtigt. Erschwerend war demgegenüber "der gravierende Missbrauch der Vertrauensstellung als Taxifahrer", wie die Vorsitzende betonte.
Der 54-Jährige nahm nach Rücksprache mit seinem Verteidiger das Urteil an. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Der Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (Paragraf 205 Absatz 1 StGB) ist damit nicht rechtskräftig.