Oberösterreich

Sex-
Pater muss nie in Haft

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Der 80-jährige „Folterknecht“ dürfte ungeschoren davon kommen.

12 Jahre Gefängnis lautete das Urteil für „Folterknecht“ und Pater Alfons M. (79) am Mittwoch im Landesgericht Steyr – Der betagte Gottesmann soll, wie berichtet, seine Schüler im Stift Kremsmünster gequält, geschlagen und sexuell missbraucht haben. Doch ob der Pater seine Taten tatsächlich hinter Gitterstäben abbüßen muss, ist mehr als fraglich. „Ich gehe davon aus, dass er nicht ins Gefängnis muss“, sagte sein Anwalt Oliver Plöckinger am Donnerstag zu ÖSTERREICH: „Alle haben gesehen, dass er nach einer Operation nicht den fittesten Eindruck machte und sich gebrechlich bewegt.“

Arzt entscheidet dann, Gefängnis ja oder nein
Ein medizinischer Sachverständiger wird, sobald das Urteil gegen Alfons M. rechtskräftig ist, über die Haftfähigkeit dann endgültig entscheiden müssen. Und unterzieht sich der betagte Mann bis dahin einer erneuten Operation dürfte er für den harten Haftvollzug mit 80 Jahren zu gebrechlich sein. Doch bis zur endgültigen Entscheidung darüber dürfte noch ein halbes Jahr vergehen. Bis dahin sollte der Oberste Gerichtshof entschieden haben, ob die 12 Jahre Haft rechtskräftig werden. Für den nicht rechtskräftig verurteilten Alfons M. gilt die Unschuldsvermutung.

(lam)

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