Ruhensbestimmungen weder für Beamte, noch für ASVG-Pensionisten.
Der SP-Pensionistenverband wendet sich gegen die beim Pensionsgipfel am 29. Februar vereinbarte Verschärfung der Zuverdienstregeln für Pensionisten. Er wolle keine Ruhensbestimmungen bei Alterspensionen, egal ob im Beamtenpensionsrecht oder im ASVG-Bereich, so Präsident Karl Blecha in einer Aussendung.
Gegen Sozialminister
Blecha stellte sich damit auch gegen Sozialminister Alois Stöger, seinen Parteikollegen. Dieser hatte zuletzt gefordert, die Verschärfung der Zuverdienstregeln auch auf pensionierte Beamte auszudehnen. "Wenn, dann muss das für alle gelten. Es kann keine Schlechterstellung für ASVG-Versicherte geben", so Stögers Argument.
Keine Bestrafungen
Für Blecha haben die Verhandlungen noch gar nicht begonnen, Ruhensbestimmungen will er jedenfalls gar nicht. "Wer als Frau bis 60 bzw. als Mann bis 65 Jahre gearbeitet hat und nach seinem Pensionsantritt noch einer Tätigkeit nachgehen muss, zum Beispiel weil die Pension zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards nicht ausreicht oder weil man eben noch nicht im 'Ruhestand' ist, darf nicht bestraft werden", meinte er am Dienstag. Ähnliches hatte zuletzt ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger gefordert.