Unzurechnungsfähig

Baby getötet: Verfahren eingestellt

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Jene 22-Jährige, die im Sommer ihr Baby erstickt hat, wird nicht angeklagt.

Kurz vor Jahreswechsel schließen Staatsanwaltschaft und Polizei die Akte eines der tragischsten Fälle 2009. Im August hatte eine 22-jährige Studentin einen gesunden Buben zur Welt gebracht, ihn erstickt und sich im Anschluss ins Bett gelegt. Erst als die Grazerin wegen massiver Blutungen im Landeskrankenhaus behandelt werden musste, flog die Schreckenstat auf. Der Kindsvater und die Eltern der 22-Jährigen dürften die Schwangerschaft bis zuletzt nicht bemerkt haben.

Blutverlust
Zu einer Anklage kommt es aber nicht, bestätigt der Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher, gegenüber ÖSTERREICH. Begründung: Unzurechnungsfähigkeit. Demnach hat das Gerichtsgutachten zur Tragödie ergeben, dass die 22-Jährige bei der Geburt derart viel Blut verloren hatte, dass sie „nicht bewusst gehandelt hat“.

Eine „Gefährlichkeit“ ginge von der Frau außerdem nicht aus. Damit ist eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vom Tisch und das Verfahren einzustellen

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