Die Geburtshelferin soll durch fahrlässiges Verhalten den Tod des Säuglings verursacht haben. Eine Obduktion konnte das Verschulden der Frau nicht ausschließen.
Eine 51-jährige Grazer Hebamme steht unter Verdacht, bei einer Hausgeburt vor rund zwei Monaten den Tod des Säuglings durch fahrlässiges Verhalten verursacht zu haben. Außerdem wurde bei dem offenbar nicht fachgerechten Eingriff die 36-jährige Mutter schwer verletzt. Das Landeskriminalamt (LKA) hat die Ermittlungen aufgenommen, so die Sicherheitsdirektion Steiermark am Mittwoch.
Obduktion kann Verschulden nicht ausschließen
Die
Geburtshelferin sollte Ende Februar eine reibungslose Entbindung im Wohnhaus
der 36-jährigen Schwangeren im Bezirk Weiz durchführen. Doch kurz nachdem
das kleine Mädchen das Licht der Welt erblickt hatte, starb es. Die
Obduktion konnte ein Verschulden der Hebamme nicht ausschließen, weshalb das
LKA noch einen Sachverständigen von der Universitätsklinik Innsbruck
einschaltete. Bei der Entbindung wurde auch die 36-jährige Weizerin so
schwer verletzt, dass sie mit Dauerfolgen leben muss. Die Hebamme wurde
angezeigt.