Rund 46.000 Euro nicht mehr auffindbar

Grazer veruntreute Geld für Deutschkurse: Zwei Jahre Haft

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Ein 55-Jähriger ist am Montag im Grazer Straflandesgericht wegen Fördermissbrauchs, betrügerischer Krida, Untreue und Betrugs zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden.

Graz. Er soll als Obmann eines Vereines, der Deutschkurse für Flüchtlinge angeboten hatte, Geld veruntreut haben. Der Angeklagte gab an, er wisse nicht, wohin das Geld verschwunden sei.

Von Land Steiermark finanziert

Von Mitte 2016 bis Frühjahr 2018 betrieb der Grazer den Verein, der vom Land Steiermark finanziert wurde. Dazu mussten nur die Belege eingereicht werden, dann gab es Geld. Trotzdem blieben Rechnungen unbezahlt, und schließlich schlitterte der Verein in die Insolvenz. Etwas, das nach Meinung der Anklägerin eigentlich unmöglich sei, wäre doch alles vollständig vom Land bezahlt worden. Offenbar wurde aber das Geld nicht immer weitergeleitet bzw. Rechnungen einfach nicht bezahlt.

Ein Sachverständiger stellte schließlich Ungereimtheiten in der Buchführung fest, insgesamt fehlten 46.100 Euro. "Er hat Geld aus dem Verein genommen und für sich behalten", war die Staatsanwältin überzeugt.

Der Angeklagte war vorher in die Firma seiner Frau eingestiegen, die Coaching anbot. Durch die Flüchtlingskrise war ihm die Idee für Deutschkurse gekommen, die er im Auftrag des Landes durchführte. Ausbildung dazu hat er keine, nur Matura. "Das kann man einfach so machen?", wunderte sich Richter Helmut Wlasak. "Die Vorgaben vom Land waren nicht so, dass man eine pädagogische Ausbildung braucht", antwortete der Beschuldigte.

Buchhaltung stimmte nicht

Eine Zeit lang lief alles glatt, doch dann stimmte die Buchhaltung nicht mehr. Für 22.000 Euro gab es gar keine Belege. Sie sollten sich noch in der Kassa befinden, was nicht der Fall war. Mit weiteren 24.100 Euro lief es ähnlich, hier gab es nur falsche Belege. Der 55-Jährige antwortete stereotyp, er wisse nicht, wo das Geld sei, "aber ich habe mich nicht bereichert", betonte er immer wieder. "Entweder haben Sie einen Selbstbedienungsladen geführt oder führen lassen", brachte es der Richter auf den Punkt.

Der Schöffensenat verurteilte den Grazer zu zwei Jahren Haft, davon acht Monaten unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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