Geisteskranker ging mit Hammer auf mehrere Menschen los. Gericht muss entscheiden, ob er in eine Anstalt eingewiesen wird.
Hammer-Mann vor Gericht
Das Schicksal jenes 47-jährigen Grazers,
der Anfang des Jahres mit einem Hammer mehrere Personen attackiert hat,
stand am Mittwoch im Straflandesgericht Graz zur Diskussion. Diesmal ging es
nicht um Schuld oder Unschuld, sondern darum, ob der an agitierter
Schizophrenie leidende Mann in eine Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher eingewiesen wird. Die Verhandlung wurde vertagt.
Nicht zurechnungsfähig
„Er handelte nicht schuldhaft, weil
er krank ist“, eröffnete Richterin Elisabeth Juschitz den Prozess. Vor
Gericht wirkte der 47-Jährige klar und gefasst. „Es tut mir sehr leid“,
bereute der Mann. „Er ist gerade krankheitseinsichtig“, unterstrich auch die
Verteidigung. In der Landesnervenklinik Sigmund Freund (LSF) hat er in den
letzten drei Monaten einen Alkoholentzug durchgemacht. Außerdem wurde er auf
verschiedene Medikamente eingestellt. Zum Zeitpunkt der Taten war der Grazer
allerdings unzurechnungsfähig.
Polizist verletzt
Der ehemalige Schauspieler, der seit etwa zehn
Jahren psychisch krank ist, ging am 21. Februar des Jahres frühmorgens mit
einem Hammer auf eine Zeitungsausträgerin los. Daraufhin flüchtete er. Vier
Tage später griff er seine Heimhilfe und einen Praktikanten an, die in der
Wohnung des 47-Jährigen nach dem Rechten sehen wollten. Zwei zu Hilfe
gerufene Polizisten versuchten in die Wohnung zu gelangen. Der Grazer
allerdings wehrte sich mit besagtem Hammer und einer Grillgabel. Ein
Beamter wurde am Kopf getroffen und erlitt schwere Verletzungen. Also rief
man die Einsatzkräfte der Cobra zu Hilfe. Auch ihnen drohte er mit seinen
„Waffen“. In seiner „Angst“ sprühte er den Beamten sogar einen WC-Reiniger
ins Gesicht.
„Ich dachte, sie wären Außerirdische, die mich verschleppen wollten“, erklärte der 47-Jährige. Seit Jahren schon fühlte sich der Mann verfolgt und bedroht und hörte Stimmen. Zweimal war er wegen seines aggressiven Verhaltens auch schon im LSF. Obwohl ein Sachverständiger dem Grazer gute Genesung bestätigte, will Richterin Juschitz ein zweites Gutachten einholen. „Das ist keine Lappalie. Menschen hätten sterben können“, so Juschitz.