Einstimmige Entscheidung der Geschworenen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Graz. Ein 44-Jähriger ist am Montag im Grazer Straflandesgericht wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Er soll im April 2021 das Opfer durch 15 Stiche in Kopf, Brust und Hals getötet haben. Die Frau wurde "hingerichtet von ihrem Ehemann", war der Staatsanwalt überzeugt, während der Verteidiger von einer "Affekttat" sprach. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Durch 15 Messerstiche in Kopf, Brust und Hals soll ein 44-Jähriger im April 2021 seine Ehefrau in Graz aus Eifersucht getötet haben. Am Montag musste sich der Beschuldigte im Straflandesgericht vor einem Geschworenensenat verantworten.
Der angeklagte Afghane war mit seiner Frau und den vier Kindern 2015 nach Österreich gekommen. Er soll die 38-Jährige ständig kontrolliert haben und unterstellte ihr schließlich ein Verhältnis mit einem Landsmann. Mehrmals musste die Polizei einschreiten, doch die Ehefrau zog ihre Anzeigen immer wieder zurück. Ihre Angaben über die Gewalttätigkeit ihres Mannes durften auf Antrag des Verteidigers für das aktuelle Verfahren nicht verwendet werden. "Von ihr haben wir daher keine Aussagen mehr, sie wurde hingerichtet von ihrem Ehemann", führte Staatsanwalt Hansjörg Bacher aus, betonte aber: "Ich werde die Tat in ihrer ganzen Brutalität und Gnadenlosigkeit schildern".
Streit eskalierte erneut
Am 7. April in der Früh wartete der Angeklagte, bis alle vier Kinder aus dem Haus waren, dann eskalierte der Streit erneut. Der 44-Jährige ergriff einen Türstopper aus Metall und schlug ihn seiner Frau auf den Kopf. Dann nahm er ein Küchenmesser und ging damit auf sie los. "Er stach wuchtig gegen Kopf, Brust und Hals, sie versuchte, sich mit den Händen zu schützen, dabei wurde ihr ein Daumen fast abgetrennt", beschrieb der Ankläger die Bluttat. Der Angreifer hörte erst auf, als das Messer im Brustbein stecken blieb - nicht einmal der Gerichtsmediziner konnte es entfernen. "Das Ganze stellt eine Hinrichtung, eine Exekution dar, bei der das Opfer nicht die geringste Chance hatte", so der Staatsanwalt.
Der Verteidiger führte die "traumatischen Kriegserfahrungen" seines Mandanten ins Treffen. Die Frage sei, "warum bei ihm derart die Sicherungen durchgebrannt sind". Das Ganze sei eine "Affekttat" gewesen. Der 44-Jährige sei "kein eiskalt planender, kaltblütiger Mörder", betonte der Anwalt.
Bei seiner Befragung bekannte sich der Afghane schuldig. Das Eheleben sei gut gewesen, erzählte er. Am Abend vor der Tat habe seine Frau sich "sich ständig mit dem Handy beschäftigt, statt den Kindern ein Essen zu machen". Er glaubte, sie kommuniziere schon wieder mit seinem Nebenbuhler. Diese Vermutung führte dazu, dass er am nächsten Tag dann völlig ausrastete. Eine Überprüfung des Mobiltelefons hat übrigens ergeben, dass das Opfer zumindest per Telefon keinerlei Kontakt zu diesem Mann gehabt hatte.
Mit Metalltürstopper auf den Kopf geschlagen
Dann erzählte er, wie er sie mit dem Metalltürstopper auf den Kopf geschlagen hatte. "Als ich das Blut sah, habe ich Angst bekommen", schilderte er. "Wovor?", wollte Richterin Michaela Lapanje wissen. "Vor der Polizei", antwortete der Mann. Dann habe er "die Kontrolle verloren" und zum Messer gegriffen. Nachdem er 15 Mal zugestochen hatte, "hatte ich große Angst und zitterte am ganzen Körper", beschrieb er die Situation. Seine Frau lag nach seinen Angaben röchelnd am Boden, als er die Wohnung verließ. "Wohin wollten Sie?", fragte die Richterin. "Zur Polizei, damit sie vielleicht die Rettung anruft", antwortete der Afghane und beteuerte: "Ich bereue es sehr. Ich hatte nicht vor, sie umzubringen."
Gerichtspsychiater Christoph Ebner bescheinigte dem 44-Jährigen eine "Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung", entstanden durch die Kriegserlebnisse in Afghanistan. Das habe zu einer "instabilen, paranoiden Persönlichkeitsstörung" geführt. Außerdem diagnostizierte der Sachverständige eine "herabgesetzten Impulskontrolle". Insgesamt liegt dadurch eine "seelisch-geistige Abartigkeit höheren Grades vor, weswegen der Staatsanwalt schon zu Beginn ankündigte, eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu beantragen.
Die Geschworenen befanden den Angeklagten mit 8:0 Stimmen für schuldig des Mordes an seiner Ehefrau. Zusätzlich zur lebenslangen Haft wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Der 44-Jährige kündigte Nichtigkeitsbeschwerde an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.