"Amtsbekannter Gewalttäter"

Mordversuchs-Prozess: 58-Jähriger vor Gericht

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Im Grazer Straflandesgericht hat sich am Donnerstag ein Steirer wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Frau verantworten müssen.

Graz. Der Vorfall ereignete sich heuer im Juni im südsteirischen Gralla. Nach einem gemeinsamen Trinkgelage wollte die Frau durchs Fenster flüchten, der Angeklagte soll ihr dabei zwei Messerstiche versetzt haben. Er erklärte, sie sei abgerutscht und in sein Messer gefallen.

"Amtsbekannter Gewalttäter"

Der 58-Jährige wurde von Staatsanwalt Alexander Birringer als "amtsbekannter Gewalttäter" beschrieben. Von 25 Verurteilungen waren 17 einschlägig, einige betrafen auch die Ex-Frau. Das Paar lernte sich 2015 kennen und heiratete bald darauf. Doch so sehr der gemeinsame Alkoholgenuss die beiden einte, kam es doch immer wieder zu tätlichen Auseinandersetzungen. Der 58-Jährige beschwerte sich, dass er nichts getan habe und dauernd beschuldigt werde, sie zu verletzten. "Ich hab' sie nie geschlagen", behauptete er. "Woher hatte sie dann die Verletzungen?", interessierte den Richter. "Weil sie vor lauter g'soffen in den Kasten g'rennt ist", lautete die Erklärung. Es kam zur Scheidung, doch damit war noch lange kein Schlussstrich unter die Beziehung gezogen.

"Es soll nach wie vor regelmäßige Trinkgelage gegeben haben", hielt Richter Florian Farmer dem Beschuldigten vor. "Ja, alle zwei Wochen, wie wir halt Geld gehabt haben", bestätigte der Mann. Auch am Tag der Tat trafen sich die beiden, tranken gemeinsam bis zum Morgengrauen, und dann wollte die Frau weg. Der Steirer ließ sie aber nicht zur Türe hinaus, also wollte sie durchs Schlafzimmerfenster flüchten.

Lebensgefährliche Verletzung

Nach Meinung des Anklägers wollte der 58-Jährige die Frau am Weggehen hindern und stach aus diesem Grund zwei Mal zu. Die Stiche trafen die Frau in den Bauch und eröffneten die Bauchhöhle. Die Schwerverletzte konnte entkommen und rief selbst Polizei und Rettung. Die Verletzung war lebensgefährlich, betonte der Staatsanwalt. Die Version des Steirers sah anders aus: Die Frau sei abgerutscht und in sein Messer gefallen. "Ich wollte sie mit dem Messer nur kitzeln", lautete seine neueste Version.

Er selbst könne sich nur vage erinnern, so die Erklärung des Angeklagten. Er soll nach Angaben des Gutachters 1,7 bis 2,0 Promille Alkohol im Blut gehabt haben, von einer "vollständigen Berauschung" könne aber keine Rede sein. Warum er das Messer abgewaschen habe, konnte er nicht sagen. "Ich hab' kein Messer abgewaschen", wehrte er ab. Dass er die Fußmatte auf den Blutfleck vor der Fenster gelegt hatte, bestritt er nicht. "Warum haben Sie das gemacht?", fragte der Richter. "Damit ich nicht auf den Blutfleck trete."

Kontakt zu seiner Ex-Frau hat der 58-Jährige nach wie vor. Sie bezahlt sogar einen Teil der Anwaltskosten.
 

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