Steiermark

Papst nimmt Rücktritt von Kapellari an

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Die Diözese befindet sich nun im Zustand der "Sedisvakanz".

Mit Punkt 12.00 Uhr und der Verlautbarung des Rücktritts durch das vatikanische Presseamt ist die Leitung der Diözese Graz-Seckau an das Domkapitel übergegangen. Papst Franziskus hat somit den Rückzug von Bischof Egon Kapellari angenommen. Das Domkapitel muss nun innerhalb von acht Tagen einen Diözesanadministrator wählen - möglicherweise könnte dieser schon am Mittwoch feststehen.

"Sedisvakanz"
Die Diözese befindet sich nun im Zustand der "Sedisvakanz". Bereits am Nachmittag soll eine erste Sitzung des Domkapitels stattfinden. Die Wahl findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dem Vernehmen nach könnte die Entscheidung "zeitnah" bekannt gegeben werden, die acht Tage dürften jedenfalls nicht in Anspruch genommen werden. Zum Diözesanadministrator kann laut Kirchenrecht jeder Priester, der das 35. Lebensjahr vollendet hat, gewählt und bestellt werden. Außerdem dürfe er noch nicht als zukünftiger Bischof präsentiert worden sein, und er soll sich durch "Wissen und Klugheit" auszeichnen.

Tritt die Sedisvakanz ein und gibt es in der Diözese weder einen Weihbischof noch einen Bischofskoadjutor - so wie in Graz-Seckau -, leitet das Domkapitel die Diözese bis zur Bestellung des Diözesanadministrators. Sollte diese Wahl innerhalb der vorgeschriebenen Zeit von acht Tagen nicht stattfinden, geht das Bestellungsrecht auf den Metropoliten der Kirchenprovinz - im konkreten Fall der Salzburger Erzbischof Franz Lackner - über. Wird ein Administrator gefunden, übernimmt er bis zur Amtsübernahme eines durch den Vatikan ernannten Bischofs die leitenden Aufgaben.

Bischof Kapellari hatte vergangenen Samstag in einem Hirtenbrief seinen Rücktritt bekannt gegeben. Er steht im 80. Lebensjahr und hatte bereit vor vier Jahren Papst Benedikt XVI. um seinen Rücktritt ersucht.

Absolute Mehrheit

Diözesanadministrator wird, wer die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden wahlberechtigten Domkapitulare erhalten hat. Gibt es nach zwei Wahlgängen niemanden mit absoluter Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den größeren Stimmenanteilen statt. Herrscht nach dem dritten Wahlgang Stimmengleichheit, wird der ältere der beiden Kandidaten bestellt.

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