Der Fall eines Voitsberger Volksschülers, der einen Schultest im Freien geschrieben hat, sorgt weiter für Wirbel.
Voitsberg/Graz. In sozialen Medien im Internet sorgt seit Donnerstag ein Fall eines Voitsberger Schülers für Aufregung: Er hatte seinen Sachunterricht-Test bei minus ein Grad Celsius im Freien vor dem Klassenraum geschrieben. Die Teilnahme am Test war freiwillig, hieß es vonseiten der Bildungsdirektion Steiermark, die den Vorfall noch prüft. Der maskenbefreite Schüler wurde "wie ein Aussätziger" behandelt, kritisierte dagegen FPÖ-Bundesrat Markus Leinfellner in einer Aussendung.
Vonseiten der Eltern wurde für den Neunjährigen nach den Weihnachtsferien ein Maskenbefreiungsattest vorgelegt, der Schüler konnte dem Unterricht somit entschuldigt fernbleiben, wurde vonseiten der Bildungsdirektion festgehalten. Er sei von der Schule nicht aufgefordert oder verpflichtet worden, den Test zu schreiben, wurde von der Bildungsdirektion nach erster Rücksprache mit der Schulleitung auch klargestellt.
Da die medizinische Grundlage des Maskenbefreiungsattests zum Zeitpunkt des Schultests von der Direktion noch geprüft und daher nicht akzeptiert worden war, kam es offenbar zu der Kompromisslösung: Der Schüler schrieb den etwa 15 Minuten dauernden Test vor dem Fenster sitzend auf einem Stuhl, parallel zu seinen Klassenkameraden. Der Bub, der den Test angeblich unbedingt absolvieren wollte, wurde am Testtag auch von einem Elternteil begleitet. Der Vater hatte der Prüfungssituation laut Bildungsdirektion zugestimmt. Die Alternative, nämlich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für die Dauer der Leistungsüberprüfung im Klassenzimmer, wurde "von den Erziehungsberechtigten ausgeschlossen".
Attest nicht anerkannt
Das von den Eltern vorgelegte ärztliche Attest zur Maskenbefreiung wurde von der Bildungsdirektion abgelehnt, wie "Kleine Zeitung" berichtet. Die Eltern seien in den Weihnachtsferien bei einem Arzt gewesen, um ein Attest für ihren Buben ausstellen zu lassen. Bei dem Arzt handelt es sich offenbar um einen Impfskeptiker, der nach einer Impfgegnerdoku 2019 von der Ärztekammer angezeigt worden sei, wie "orf.at" berichtet. Damit begründet die Bildungsdirektion Steiermark ihre Entscheidung, das Attest zur Maskenbefreiung abzulehnen.
Kinderanwaltschaft: "Instrumentalisierung"
Inzwischen hat sich die Kinderanwaltschaft zu dem Fall eingeschalten. Was nicht passieren dürfe, sei, dass Kinder instrumentalisiert würden, sagte die steirische Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffrer-Barac gegenüber "orf.at". Es sei die Pflicht der Eltern, dafür zu sorgen, dass ihr Kind nicht in eine derartige Situation wie dieser Volksschüler gebracht werden.
"Aus unserer Sicht, und wir haben ja ganz klar den Zugang der Kinderrechte, ist es absolut eine Instrumentalisierung von einem Kind, das mit neun Jahren die Tragweite dieser ganzen Geschichte ja überhaupt nicht abschätzen kann. Und es ist nicht im Sinne des Kindswohls, dass man Kinder oder auch Jugendliche in solche Situationen bringt", sagt Schiffrer-Barac weiter.