Studentin starb

Tödlicher Brand in Stern-Bar: Lokalbetreiber vor Gericht

Lokalbetreiber wegen fahrlässigem Herbeiführen einer Feuersbrunst angeklagt 

Der fatale Brand in der Grazer Stern-Bar zu Silvester 2023/24 ist am Freitag im Straflandesgericht im Mittelpunkt eines Prozesses gestanden. Eine Studentin starb in den Flammen, zehn Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Der Betreiber des Lokals musste sich wegen fahrlässigem Herbeiführen einer Feuersbrunst verantworten. Er fühlte sich nicht schuldig, weil seiner Meinung nach alle behördlichen Auflagen umgesetzt worden waren.

"Was als Party begann, endete als Albtraum", umriss die Staatsanwältin das tragische Geschehen in der Stern-Bar. Damals brach ein Feuer aus und machte den einzigen Fluchtweg für die Gäste fast unpassierbar. Im Eingangsbereich soll entzündliches Material gelagert gewesen sein, ein Notausgang war versperrt und das Personal nicht ausreichend für Brandfälle geschult, prangerte die Anklägerin an. "Der tragische Ausgang wäre vermeidbar gewesen", lautete ihre Erkenntnis.

Prozess Stern-Bar
© APA/KARIN ZEHETLEITNER

Sie warf dem Betreiber vor, dass mit offenem Licht und Feuer im Eingangsbereich hantiert worden wäre. Für Gäste hätte es einen Notausstieg über ein Fenster geben sollen, doch da stand ein Tisch davor und das Fensterbrett war mit Deko vollgeräumt, somit war der Notausgang auch nicht als solcher erkennbar. Das Personal konnte über die Küche flüchten, den anderen Leuten blieb nur der Eingang, der somit gleichzeitig Notausgang war.

Brand Sporgasse Graz

Das völlig ausgebrannte Lokal, in dem eine 21-Jährige starb.

© Daniel Lauten

Brand Sporgasse Graz
© APA/Erwin Schierau
 

Mängel "nie thematisiert"

"Man braucht jemand, den man anklagen kann", war Verteidiger Michael Thomas Reichenvater überzeugt. "Wesentliche Personen aus Ämtern sind nicht angeklagt", meinte er. Das gelagerte Material sei von den Behörden nie beanstandet worden, Mängel wurden nie thematisiert.

Der Angeklagte fühlte sich nicht schuldig. Zum Zeitpunkt des Brandes war er nicht im Lokal gewesen. "Ist für Sie ein Haupteingang ein Notausgang?", fragte Richterin Julia Riffel. "Das haben die Behörden so gesagt", rechtfertigte sich der 45-Jährige. "Sie haben sich nie Gedanken gemacht, ob ein Ausgang im Notfall für über 100 Leute reicht?", hakte die Richterin nach. "Nein", antwortete der Befragte.

Er selbst war als Brandschutzbeauftragter eingetragen und nach seinen Angaben habe er "den Mitarbeitern gesagt, was sie tun sollen".

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