KAGes muss Tochter, Mutter und Vater jeweils 20.000 Euro Schmerzengeld und Adoptionskosten zahlen.
In der Causa der mutmaßlich am LKH Graz vertauschten Babys vor mehr als 27 Jahren hat nun der Oberste Gerichtshof in Wien einen Schlussstrich gezogen. Allen drei Betroffenen - Tochter, Mutter und Vater - wurde jeweils 20.000 Euro Schmerzengeld sowie die Übernahme der Adoptionskosten zugesprochen. Das teilte Gunther Ledolter, der Rechtsanwalt der Familie, am Donnerstag in einer Aussendung mit.
Die Familie hatte die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) geklagt und ging durch alle Instanzen. "Der Oberste Gerichtshof stellt fest, dass es die Verpflichtung der KAGes gewesen wäre, das Neugeborene unmittelbar nach seiner Geburt in einer jeden Zweifel und jegliche künftige Verwechslung ausschließenden Weise seiner leiblichen Mutter zuzuordnen und nach Durchführung der erforderlichen Behandlungs- und Pflegemaßnahmen dieses Kind seinen Obsorgeberechtigten zu übergeben. Da die Mutter aufgrund einer Vollnarkose direkt nach der Entbindung noch keinen Kontakt zu ihrem Neugeborenen hatte, ist sie umso mehr darauf angewiesen, dass die Mitarbeiter der Krankenanstalt ihr das richtige Kind übergeben", schilderte Ledolter.
Verwechslung
Vor mehr als 27 Jahren soll es im LKH Graz zur Verwechslung zweier Neugeborenen gekommen sein. Die betroffene Familie Grünwald erfuhr erst vor einigen Jahren davon, als sich bei einer Blutuntersuchung der Tochter herausstellte, dass sie nicht das leibliche Kind ihrer Eltern sein kann.
Trotz zahlreicher DNA-Tests wurde bisher kein zweites Mutter-Tochter-Paar ausfindig gemacht, das an der Verwechslung beteiligt gewesen sein könnte. Evelin Grünwald ist überzeugt, dass ihre Tochter Doris nur im Krankenhaus vertauscht worden sein kann.