Römische Behörde informierte Bischof Krautwaschl über mögliche Disziplinarverstöße.
Die Diözese Graz-Seckau hat vorübergehend zwei Priester dienstfrei gestellt. Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl sei von einer Römischen Behörde informiert worden, dass die Möglichkeit von Disziplinarverstößen eines der beiden Kleriker im kirchlichen Bereich gegeben ist. Bei den Vorwürfen handle es sich um keinen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen und Jugendlichen, teilte die Diözese mit.
Konkrete Vorwürfe nicht genannt
Die beiden Priester sind laut der Mitteilung der Diözese Graz-Seckau bereits mit Wirksamkeit vom 25. Mai 2018 vorübergehend vom Dienst freigestellt worden. Die konkreten Vorwürfe gegen den einen Priester wurden vorerst nicht genannt. Der zweite Priester hat um einstweilige Beurlaubung von seinen dienstlichen Verpflichtungen gebeten.
Voruntersuchung
Aufgrund der Mitteilung der Römischen Behörde sei der Bischof der Diözese Graz-Seckau mit der Durchführung einer Voruntersuchung beauftragt worden. Da die vorgeworfenen Delikte auch im staatlichen Bereich strafrelevant sein könnten, habe der Diözesanbischof eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft geschickt. Die vorübergehende Freistellung sei erfolgt, "da es für die betroffenen Pfarrer schwierig ist, in dieser Zeit der Voruntersuchung vollumfänglich seelsorglich tätig zu sein".