Pflegebedürftige 66-Jährige mit Polster erstickt. Urteil nicht rechtskräftig.
Der 68-jährige Obersteirer ist Mittwochnachmittag im Landesgericht Leoben wegen Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen hatten keine Tötung auf Verlangen erkannt, sondern sechs zu zwei für Mord gestimmt. Wegen der Milderungsgründe sowie keinerlei erschwerender Gründe wurde eine außerordentliche Strafmilderung angewendet und die Mindeststrafe von zehn Jahren unterschritten.
Als Milderungsgründe wurden das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit sowie die besonderen Umstände genannt. Verteidigerin Karin Prutsch hatte selbst noch in ihrem Schlussplädoyer von einer Tötung auf Verlangen Abstand genommen. Das Beweisverfahren hatte eher in Richtung Mord gedeutet. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Das Gutachten der Gerichtsmedizin hatte den Tod durch Ersticken bestätigt. Der Sachverständige führte in seiner Erklärung aus, dass das Opfer keinerlei Kampfspuren aufgewiesen hat: "Sie hatte sich offenbar nicht wesentlich gewehrt." Die Verletzungen des Angeklagten nach der Tat stammten von einem späteren Sturz. Insgesamt würden die Darstellungen des Beschuldigten mit den Ergebnissen des Gutachtens in Einklang stehen.