Muss die Republik für den Schaden aufkommen, den eine Frau angerichtet hat?
Die Weststeirerin hat mehr als 1.000 Pkws mit ihrer „Unterschrift“ versehen – selbst als sie in der Klinik war und Freigang hatte. Schaden über eine Million Euro. Doch für eine dauerhafte Einweisung der Frau fehlt die Rechtsgrundlage, so die Behörden. Das glaubt Univ.-Prof. Georg Eisenberger nicht.
So wären Überwachung rund um die Uhr, Handyortung, aber auch eine Fußfessel denkbar. Das ist Grundlage der Amtshaftungsklage, die am Mittwoch vor Gericht verhandelt wurde. Die Republik soll für den Schaden aufkommen. Ergebnis offen.