Es ist damit zu rechnen, dass der Trend zum fixen Bestandteil des Halloween-Kults wird.
Sogar Kinder werden schon wie Horror-Clowns geschminkt. Gehen die Jüngsten künftig nicht nur als Hexen und Gespenster, sondern als Grusel-Clowns von Tür zur Türe, um „Süßes oder Saures“ zu verlangen? Faktum ist, dass der Trend derzeit nicht zu stoppen ist:
In Dutzenden Internet- und Facebook-Gruppen werden die neuesten Sichtungen von Pennywise-Klons gesichtet. Doch es gibt auch schon erste Clown-Jäger, die mit der schlimmsten Gegenwehr drohen, falls ihnen ein maskierter Komiker einen Schreck einjagen wollte ...
Strafen
Rechts-Experten indes warnen eindringlich vor strafrechtlichen Konsequenzen: Wer andere mit Waffen, Attrappen und Gebärden das Fürchten lehren will, riskiert den Tatbestand der gefährlichen Drohung. Hier droht bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine saftige Geldstrafe.
Noch deutlichere Konsequenzen drohen, wenn es beim Horrortreiben zu Körperverletzungen kommt – nicht nur vonseiten des Clowns, sondern auch durch selbst ernannten Jäger. D.A.S.-Vorstand Ingo Kaufmann: „Der Grat zwischen Notwehr und Notwehrüberschreitung ist ein sehr schmaler ...“