2 Jahre Höchststrafe für Besitz von Kinderpornos

Teichtmeister auf freiem Fuß – Debatte um härtere Strafen

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TV-Star Florian Teichtmeister hortete 58.000 Dateien Kinderpornografie.

Wien. Ab 8. Februar wird der bekannte Ex-Burg-Schauspieler deshalb in Wien vor Gericht stehen. Ihm drohen maximal zwei Jahre Haft. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Teichtmeisters Medienanwalt Michael Rami hält das jahrelange Runterladen und Verwenden von Kinderpornografie für „ein rein digitales Delikt“. Diese Verteidigungs-Strategie löste massive Empörung aus: „Diese Rechtsansicht ist nicht nur moralisch verwerflich, es ist auch eine Verhöhnung aller Kinder, denen vor laufender Kamera grausame, sexualisierte Gewalt angetan wurde“, sagt Sepp Rothwangl von der Plattform „Betroffener kirchlicher Gewalt“.

»Hinter jeder Datei stehen Missbrauchsopfer«

Anklage. Ähnlich argumentiert Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins der autonomen Frauenhäuser: „Hinter jeder heruntergeladenen Datei stehen missbrauchte Kinder. Er hat das System des Kindesmissbrauchs über Jahre mitunterstützt“, sagt sie. Eine kurze Haft- oder gar eine Bewährungsstrafe wäre ein krasses Fehlurteil: „Seine Taten gehen doch weit über ein digitales Delikt hinaus.“

Seit 2008 hat sich Florian Teichtmeister kinderpornografisches Material aus dem Darknet beschafft: „Mir hat diese Illegalität einen Kick verschafft“, sagt er laut Anwalt Rami. Anwalt Ewald Scheucher, ein IT-Experte, meint: „Das ist keine normale Sexualität. Er ist krank.“ Direkt an Kindern vergangen hat sich Teichtmeister, der auf freiem Fuß auf seinen Prozess wartet, nicht.

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Irmgard Griss, Ex-Höchstrichterin, sagt über die Diskussion um die Strafe zu ÖSTERREICH: „Ich bin absolut dafür, dass Kinderpornografie mit allen Mitteln bekämpft wird. Es braucht sehr strenge Strafen. Im Fall Teichtmeister geht es um den Besitz, hier halte ich zwei Jahre Haft als Strafe für angemessen.“

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