Extremismus

Terror-Prozess gegen 18-jährige Wienerin

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Die gebürtige Tschetschenin wollte sich laut Anklage dem IS anschließen.

Am Dienstag ist im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen eine 18-Jährige eröffnet worden, der die Anklage Mitwirkung an einer terroristischen Vereinigung vorwirft. Die junge Frau war am 4. Juli 2014 an der rumänisch-bulgarischen Grenze aufgegriffen worden, als sie in einer größeren Gruppe in die Türkei reisen wollte. Endgültiges Ziel soll Syrien gewesen sein.

Mädchen wollte einen IS-Kämpfer heiraten
Die Angeklagte habe sich der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) anschließen wollen und sei "als Einzige dieser Gruppe nicht sehr weit gekommen", erklärte Staatsanwalt Leopold Bien. Die gebürtige Tschetschenin - sie war sieben Jahre alt, als ihre Familie aufgrund der Bürgerkriegswirren in den Westen flüchtete - war damals noch minderjährig und wurde aufgrund dessen von den Grenzbeamten zurück nach Wien geschickt.

Chat-Protokolle und Zeugenaussagen sollen belegen, dass das Mädchen in Syrien einen IS-Kämpfer heiraten wollte. Ihr sei es darauf angekommen, die Ziele des IS mitzutragen, sagte Bien. Verteidiger Martin Mahrer widersprach heftig. Seine Mandantin, die in einem lachsrosa Kostüm und mit bis zur Hüfte reichendem schwarzen Haar auf der Anklagebank Platz nahm, hätte in Istanbul einen Burschen treffen und heiraten wollen, in den sie sich verliebt hatte. "Sie lehnt terroristische, extremistische, islamistische Organisationen ab", betonte Mahrer.

"Der IS interessiert mich nicht"
Das Mädchen selbst versicherte, sie sei "überhaupt nicht eine von denen". Der IS interessiere sie nicht: "Was die machen, ist für den Islam schlecht. Das ist eine Katastrophe." In weiterer Folge erzählte sie dem Schöffensenat (Vorsitz: Norbert Gerstberger), sie habe via Facebook einen jungen Mann kennengelernt, den sie "wegen seines guten Charakters" ehelichen hätte wollen. Ihre Eltern seien dagegen gewesen, also habe sie sich auf eigene Faust auf den Weg gemacht.

Der Staatsanwalt ist überzeugt, dass sich der angebliche Ehemann in spe entgegen der Behauptung der Angeklagten und ihrer als Zeugin vernommenen Mutter in Syrien und nicht in Istanbul befand. Bien stützt sich dabei auf Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden, die das Telekommunikations-Verhalten der Angeklagten überwacht hatten. Außerdem konnte die 18-Jährige weder die Anschrift noch eine Telefonnummer des Mannes nennen. Auch die Mutter, die behauptete, sie habe mit dessen Mutter telefoniert, konnte keine Nummer vorlegen. "Leider habe ich die nicht aufbewahrt", bedauerte sie im Zeugenstand. Eine weitere Zeugin, die im Ermittlungsverfahren angeben hatte, die Angeklagte habe sich auf den Weg nach Syrien gemacht ("Ihr Freund wartet dort auf sie"), versicherte nun, sie habe das nie gesagt. Die Polizei habe falsch protokolliert. Zur weiteren Beweisaufnahme wurde das Verfahren schließlich vertagt.

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