13 Monate saß die Terroverdächtige Mona S. in U-Haft. Jetzt wurde die Enthaftung angeordnet. Der Richter gab der Haftbeschwerde statt.
Die Terrorverdächtige Mona S., die seit fast 13 Monaten in U-Haft gesessen war, ist Mittwochmittag aus der Justizanstalt Wien-Josefstadt entlassen worden. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte unmittelbar zuvor einer Haftbeschwerde ihres Verteidiger Lennart Binder Folge geleistet und die unverzügliche Enthaftung der 22-Jährigen angeordnet.
Begründet wurde dieser nach außen hin durchaus überraschende Beschluss - das Straflandesgericht hatte erst vor drei Wochen in einer regulären Haftprüfung die weitere Anhaltung der jungen Frau mit Tatbegehungsgefahr gerechtfertigt - mit dem Unverhältnismäßigkeitsprinzip.
"Ausgehend davon, dass im Fall Mona S. noch kein Hauptverhandlungstermin für den zweiten Rechtsgang feststeht und damit in absehbarer Zeit mit keiner rechtskräftigen Entscheidung in ihrem Strafverfahren zu rechnen ist, erscheint eine Verlängerung der U-Haft unverhältnismäßig", erläuterte OLG-Sprecher Raimund Wurzer. Der Haftbeschwerde sei daher Folge gegeben worden, zumal die Frau bereits über ein Jahr im Gefängnis verbracht habe. "Das steht in keiner Relation zu der zu erwartenden Strafe", meinte Wurzer.
Zuletzt hatten Vertreter aus Rechtsprechung und Lehre - etwa der Wiener Strafrechtsprofessor Frank Höpfel - aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Freilassung von Mona S. gefordert. Die damals 21-Jährige war am 13. September 2007 gemeinsam mit ihrem Ehemann Mohamed M. unter Terror-Verdacht festgenommen worden und seither in U-Haft gesessen.
Drohvideo
Der 23-Jährige hatte mit einem im Internet verbreiteten
"Drohvideo" Österreich und Deutschland zum Truppenabzug aus Afghanistan
bewegen wollen, Anschläge während der Fußball-Europameisterschaft
angekündigt und zur Teilnahme am Dschihad aufgerufen. Seiner um ein Jahr
jüngeren Frau wurden im Wesentlichen Übersetzerdienste angelastet, mit denen
sie sich laut Strafverfolgungsbehörden an der Seite ihres Mannes an einer
terroristischen Vereinigung beteiligt haben soll.
Vier Jahre haft für Mohamed
Während ein Schwurgericht im
vergangenen März über den 23-Jährigen vier Jahre Haft verhängte, kam Mona S.
mit 22 Monaten vergleichsweise milde davon. Ende August hob der Oberste
Gerichtshof (OGH) ihr Urteil zur Gänze auf und ordnete in der Causa einen
zweiten Rechtsgang an.
Obwohl die Frau zu diesem Zeitpunkt bereits die Hälfte ihrer ursprünglichen Strafe abgesessen hatte - die U-Haft ist zur Gänze auf das Strafausmaß anzurechnen - und sie als bisher unbescholtene Staatsbürgerin gute Chancen auf eine bedingte Entlassung gehabt hätte, wäre ihr Urteil nicht "gekippt" worden, blieb sie wegen angeblicher Tatbegehungsgefahr weiter im Gefängnis, ehe jetzt das Oberlandesgericht (OLG) dieser Entscheidung des Straflandesgerichts entgegentrat.
Dabei habe auch das "Verschlechterungsverbot" eine Rolle gespielt, erläuterte OLG-Sprecher Raimund Wurzer gegenüber der APA: Mona S. könne im zweiten Rechtsgang keine höhere Strafe bekommen als beim ersten Mal. Im Hinblick darauf wäre es nicht zu vertreten gewesen, sie weiter im Gefängnis zu behalten, da sie mittlerweile fast zwei Drittel der damals verhängten Strafe in Untersuchungshaft verbracht habe.