Tirol

16-Jährige wegen Mordversuchs an Buben verurteilt

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Das Mädchen erhält vier Jahre Haft und wird in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Eine 16-jährige Tirolerin ist am Donnerstag von einem Innsbrucker Geschworenengericht wegen versuchten Mordes an einem siebenjährigen Mitpatienten der psychiatrischen Klinik schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Sie wurde in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig.

Erstickungsversuch mit Plastiksack
Die Angeklagte hatte dem Kind in der psychiatrischen Klinik einen Plastiksack über den Kopf gestülpt und diesen am Hals mit Klebeband fixiert. Eine Woche zuvor hatte sie in einer psychotherapeutisch betreuten Wohngemeinschaft den Hund einer Betreuerin zu Tode gequält. Die junge Frau hatte dem Gericht erklärt, immer wieder Folterfantasien zu haben, in denen sie Kinder entführe, ihnen Gewalt antue und Fotos davon an die Eltern schicke. Manchmal fessle sie die Kinder auch in Häusern an Stühle und zünde die Häuser dann an.

Tierquälerei
Das Mädchen bekannte sich der Tierquälerei schuldig. Der Hund habe sie geärgert, weil er so gutmütig und nett gewesen sei. Er habe sie dadurch an sie selbst als Kind erinnert, sie wollte ihn auf seine Opferrolle vorbereiten, sagte die 16-Jährige. Die Angeklagte selbst sei als Kind misshandelt und sexuell missbraucht worden. Der siebenjährige Mitpatient auf der Klinik, in die sie nach dem Vorfall eingeliefert wurde, habe sie an den Hund erinnert. Er sei der Kleinste und Schwächste gewesen und sie habe ihn ärgern wollen. "Jetzt weiß ich schon, dass man, nur weil man einen Menschen nicht mag, ihm nicht gleich was antun darf", sagte die junge Frau, die sich seit dem Vorfall vor fünf Monaten in Haft befindet.

Mädchen sei zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen
Der gerichtliche Sachverständige, Univ.-Doz. Carl Miller, erklärte, dass die Angeklagte aufgrund der Erlebnisse in ihrer Kindheit unter einer kombinierten Persönlichkeitsstörung leide. "Das ist eine psychische Erkrankung, aber keine Geisteskrankheit im Sinne des Gesetzes. Das Mädchen war zu den Tatzeiten zurechnungsfähig", sagte er. Ihre Persönlichkeitsstörung entspreche einer Abartigkeit höheren Grades, die bei einer Nichtbehandlung auch weitere schwere Körperverletzungen von sich selbst oder andern zur Folge haben könnte. "Jemandem ein Plastiksackerl über den Kopf zu ziehen hat nichts mit 'ärgern wollen' zu tun", meinte der Psychologe, "das sind eher sadistische Überlegungen."

Gequälter Hunde musste eingeschläfert werden
Die 16-Jährige soll dem Kind laut Anklage ein Plastiksackerl über den Kopf gezogen und es mit Klebeband am Hals festgebunden haben. Danach soll sie den Buben mit Körperlotion eingeschmiert haben. Sie gestand, eine Woche zuvor dem Hund einer Betreuerin einen aufgeschnittenen Socken mit Chilipulver übers Maul gestülpt zu haben. Danach habe sie ihm ein Staubsaugerrohr in das Maul gesteckt und ihm eine halbe Flasche Essig durch das Rohr in den Magen geschüttet. Anschließend übergoss sie den Hund mit Essig, trat ihn, verschnürte ihn in einem Plastiksack, zündete diesen an und verschloss ihn in einem Kasten. Danach ging sie eine Zigarette rauchen. Das Tier musste eingeschläfert werden.

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