Berufungsverfahren am Oberlandesgericht

6 Jahre Haft: Messer-Stecher legt Berufung ein

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20-Jähriger wurde im Mai zu fünf Jahren Haft nach tödlicher Messerstecherei verurteilt.

Innsbruck. Im Fall einer tödlichen Messerstecherei unter Jugendlichen Mitte Mai im Vorjahr in Imst hat am Mittwoch am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) das Berufungsverfahren stattgefunden. Der erstinstanzlich zu fünf Jahren Haft verurteilte 20-Jährige wurde nun vom OLG rechtskräftig zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte einen 17-jährigen Vorarlberger mit zwei Messerstichen getötet.
 
Wie Vorarlberger Medien berichteten, bestätigte Opferanwalt Stefan Denifl, dass die Anklagebehörde eine Strafberufung gegen das Urteil der Geschworenen erhoben hatte. Bei der Verhandlung im Mai hatten die Geschworenen viermal mit "Nein" und viermal mit "Ja" gestimmt, ob es sich bei der Tat um Mord handelte. Der Wahrspruch ging zugunsten des Angeklagten aus, der junge Mann wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Dieser Schuldspruch blieb seitens der Anklagebehörde unbekämpft, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof in Wien, legte jedoch eine Berufung gegen das in ihren Augen zu milde Strafausmaß ein.
 
Am 13. Mai 2018 war es zwischen zwei Gruppen bei einer Großparty in Imst zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. Man habe schließlich eine Schlägerei vereinbart - "Mann gegen Mann", wie es die Staatsanwältin beim Prozess ausdrückte. Daraus entwickelte sich eine Rauferei, wobei der 20-Jährige zwei Mal auf das spätere Opfer einstach. Danach flüchteten er und seine drei Freunde zu Fuß vom Tatort in Richtung Stadtmitte. Die Burschen wurden allerdings kurz darauf im Rahmen einer Sofortfahndung festgenommen. Das Opfer verstarb noch am Tatort.
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