Der Mann stand vor Gericht, weil er trotz AIDS ungeschützten Sex hatte.
Sieben Monate bedingt: So lautet das Urteil (nicht rechtskräftig) gegen einen 20-Jährigen, der trotz HIV-Infektion mit seiner Freundin schlief – ohne Kondom. Der 20-Jährige wurde vom Staatsanwalt wegen „vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ angeklagt. Dass der Kranke nicht die volle Härte dieses seltenen Paragrafen zu spüren bekam (drei Jahre Haft), verdankt er einem glücklichen Umstand: Seine Partnerin steckte sich nämlich nicht an.
Diebstahl
Vor Gericht schilderte die 19-Jährige die Qualen, die
sie bis zur negativen Diagnose durchlebte. Sogar der Vater der Frau durfte
über den „blanken Horror“ berichten. Der Richter entschied freilich, dass
sie ja auch eine Eigenverantwortung trage – sie hätte auf ein Kondom
bestehen können. Die Strafe bezieht sich übrigens auch auf andere Delikte
durch den Angeklagten: Unter anderem hatte er den Laptop seiner Ex geklaut.