Gesetzesänderung vor Beschluss

Neue Regeln für Hundehalter in ganz Tirol

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In ganz Tirol müssen Hundehalter in Zukunft neue Regeln befolgen.

Tirol. Die Änderung des Landespolizeigesetzes steht vor der Beschlussfassung im Tiroler Landtag. Mit dem tirolweit einheitlichen Vollzug von Leine und Maulkorb soll der „Fleckerlteppich“ an einzelnen Gemeinderegelungen künftig der Vergangenheit angehören. „Mit den neuen Regelungen zur Hundehaltung wollen wir Unfällen und Beißsituationen bestmöglich vorbeugen“, sagt zuständige LR Patrizia Zoller-Frischauf.

Konkret. An öffentlichen Orten im Ortskern und Wohngebiet müssen Hundehalter ihre Vierbeiner künftig mit Leine oder mit Maulkorb führen. Zudem gilt bei größeren Menschenansammlungen, jedenfalls aber in Öffis, Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen, Spielanlagen und Einkaufszentren, die Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde-Neueinsteiger müssen bei der erstmaligen Anmeldung eines Hundes Grundkenntnisse in der Hundehaltung nachweisen.

Freilaufzonen. Im Gesetz wird auch festgeschrieben, dass ein Maulkorb immer den tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen hat. Zudem steht es den Gemeinden frei, per Verordnung Hundefreilauf­zonen auszuweisen.

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