90 Schafen getötet

Tiroler Regierung gab wieder zwei Wölfe zum Abschuss frei

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Gilt für acht Wochen im Osttiroler Virgen- und Defereggental 

Nach bestätigten Wolfsrissen in Prägraten und in Hopfgarten in Defereggen hat die schwarz-rote Tiroler Landesregierung am Donnerstag wieder zwei Wölfe in Osttirol zum Abschuss freigegeben. Die Verordnungen sollten jeweils ab Freitag für das Virgental und das Defereggental in einem Zeitraum von acht Wochen gelten. Fast 150 Schafe seien im Zusammenhang mit Rissen abgängig, rund 90 wurden getötet, teilte das Land in einer Aussendung mit.

Trotz Freigabe noch kein Wolf erlegt

Indes liefen drei derzeit geltende Abschussverordnungen in Osttirol in den kommenden zwei Wochen aus. Dabei handelte es sich um die Verordnungen im Iseltal, im Pustertal und im Defereggental. Dann würden vier Wölfe zum Abschuss freigegeben sein, hieß es. Bisher wurde in Tirol trotz mehrerer Freigaben noch kein Wolf erlegt.

Wegen Wölfen - hochkochende Emotionen 

Das Raubtier Wolf lässt im Bundesland regelmäßig die Emotionen hochkochen, die Bauern beklagten zigfache Schafsrisse. Im vergangenen Februar hatte der Landtag mehrheitlich eine Gesetzesnovelle beschlossen, die eine Tötung durch Verordnung und nicht mehr per Bescheid erlaubt. Vorangegangene Bescheide waren vom Gericht mehrmals aufgehoben worden, nachdem Umweltschutzorganisationen diese erfolgreich beeinsprucht hatten. Die Abschussverordnung gilt nunmehr generell für einen Wolf - und nicht für ein bestimmtes Individuum. Wiederholt waren in Tirol zuletzt auch wieder Forderungen nach einer Senkung des Schutzstatus des Raubtieres auf europäischer Ebene aufgekommen, etwa von Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP).

Indes wurde von Experten die Rechtmäßigkeit der aktuell vom Land Tirol gewählten Vorgangsweise in Zweifel gezogen. Die beiden an der Uni Innsbruck lehrenden Europarechtler Walter Obwexer und Peter Hilpold hatten die Vorgehensweise Tirols gegenüber der APA als eindeutig EU-rechtswidrig bezeichnet. Für Hilpold werden die Probleme "wohl in Kauf genommen", Obwexer schlug eine Rückkehr zur Bescheid-Variante vor. Auch die Landesregierung hatte im Zuge der Gesetzesnovelle von einem "juristischen Grenzgang" gesprochen.

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