Mildes Urteil

Zehn Monate Haft für tödlichen Faustschlag

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Ein Jugendlicher starb 2007 nach einer Rauferei auf einer Party. Der Richter verurteilte den 20-Jährigen Schläger nun zu zehn Monate bedingter Haft.

Die folgenschwere Rauferei zwischen zwei Burschen passierte in der Nacht des 1. April 2007: Der damals 18-jährige Zammer versetzte seinem Kontrahenten (16) auf dem Vorplatz der Hauptschule Zams am Rande eines Festes einen Faustschlag ins Gesicht. Der Jüngere fiel dadurch mit dem Hinterkopf auf den harten Asphalt und zog sich dabei so schwere Schädelverletzungen zu, dass er am nächsten Tag im Krankenhaus an seinen schweren inneren Kopfverletzungen starb. Gestern wurde der 20-Jährige von Richter Gerhard Melichar dafür zu einer zehnmonatigen bedingten Haftstrafe verurteilt (nicht rechtskräftig).

Der junge Mann aus Zams hat sich zum Faustschlag schuldig bekannt, nicht aber zu dessen tragischer Folge. Dieses Geständnis, die Unbescholtenheit des Angeklagten und dass der Tiroler noch keine 21 Jahre alt war, führten zum milden Urteil.

Falsche Behandlung
Im Mittelpunkt des Prozesses stand auch die Frage, ob das 16-jährige Opfer bei optimaler ärztlicher Versorgung überleben hätte können und ob ein Diagnosefehler vorlag. Bereits bei der ersten Verhandlung im März dieses Jahres belastete Verteidiger Mathias Kapferer das Krankenhaus Zams, in das der 16-Jährige mit der Rettung gebracht wurde. Dort wurde der Bursche von einer Turnusärztin behandelt, die jedoch keine Computertomografie machte, sondern von einer Alkoholvergiftung ausging. „Bei einer rechtzeitigen Einlieferung ins Krankenhaus und der korrekten Behandlung wäre der Verletzte zu retten gewesen und heute noch am Leben“, sagte ein Innsbrucker Neurologe. Auch ein Wiener Gutachter meinte, dass der Verletzte bei optimaler Behandlung zu 15 bis 20 Prozent Wahrscheinlichkeit noch leben könnte.

„Einfach nur Pech.“
Dieser Experte wurde gestern von Richter Melichar vorgeladen. Dabei wurde klar: Obwohl der Verletzte trotz Diagnosefehler nicht optimal behandelt wurde, war die Schädelverletzung doch so schwer, dass der 16-Jährige keine Überlebenschance hatte. Sein Mandant habe „einfach nur Pech“ gehabt, so Verteidiger Kapferer. Richter Gerhard Melichar appellierte zum Schluss: „Kleine Ursachen können oft sehr gravierende Auswirkungen haben.“

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