Für den Anwalt sagte der "Hausverstand, das etwas nicht stimmte".
Nach dem Tod der kleinen Leonie, die am 28. April zwei Jahre alt worden wäre, sagt dem Anwalt der Eltern "der Hausverstand, dass da etwas nicht stimmte". Das zeige auch die Tatsache, dass Mutter und Großmutter nach der Untersuchung der Kleinen im Spital den ärztlichen Notdienst angerufen hätten. Das Kind sei nur wenige Stunden später laut Obduktion aufgrund seines absterbenden Darms an Herz-Kreislauf-Versagen gestorben.
Fehldiagnose
Die Eltern werfen den Ärzten eines oberösterreichischen Krankenhauses vor, das Mädchen nach einer Fehldiagnose weggeschickt zu haben. Laut Anwalt sind Mutter und Großmutter am 24. März mit dem Kind, das über Bauchschmerzen klagte, ins Spital gekommen. Sie hätten den Arzt darüber informiert, dass die Kleine bei ihrer Geburt eine offene Bauchdecke gehabt habe, was in Linz operativ behoben worden sei. "Der Turnusarzt fühlt sich überfordert, holt den Oberarzt. Der sieht ein Kind, das sich vor Schmerzen krümmt, und horcht es nur ab", so der Anwalt. Dann habe der Arzt das Mädchen mit Hinweis auf einen krampflösenden Saft heimgeschickt.
"Wenn Mutter und Großmutter etwas auffällt, musste es dem Arzt auch auffallen", ist der Jurist überzeugt. Die Eltern hätten erkannt, dass die Diagnose nicht den Punkt treffe, und den ärztlichen Notdienst angerufen. Doch als der praktische Arzt eintraf, sei es zu spät gewesen, das Mädchen tot. Für den Anwalt stellt sich die Frage, ob das Kind überlebt hätte, wenn man das Problem gleich erkannt und den Kreislauf stabilisiert hätte. Ob er selber auch ein Gutachten beauftrage oder das der Staatsanwaltschaft abwarte, werde er erst entscheiden. Sollte ein Behandlungsfehler vorliegen, werde er gegen den Krankenhaushalter Ansprüche stellen, so der Anwalt.
Interne Untersuchung
In der Klinik sei nach dem Vorfall intern sofort mit allen Mitarbeitern gesprochen und erhoben worden, ob auffällige Dinge passiert seien. Der ärztliche Leiter stellte fest, dass er an der Situation "auf den ersten Blick nichts Auffälliges sehen konnte". Hausintern sei die Qualitätssicherungskommission mit dem Fall befasst. Die beiden behandelnden Ärzte seien langjährige Angestellte, die ihre Arbeit gut machen würden. "Ich rede fast täglich mit ihnen, sie sind sehr betroffen und überlegen sich jede Minute, die sie mit dem Kind zu tun hatten. Es klingt alles plausibel, was sie erzählen."
Was passiert sei, sei der "Worst Case" im Privatleben eines Elternteils. "Ich verstehe auch die Betroffenheit des Vaters, dass er darüber nachdenkt, ob er noch woanders hätte hinfahren sollen", sagte der ärztliche Leiter. Um Konsequenzen zu beschließen, brauche es Fakten. Es gehe um die Frage, ob ein anderer Kinderarzt das Mädchen auch nach Hause geschickt hätte oder ihm hätte helfen können. Das solle das von der Staatsanwaltschaft Wels beauftragte Gutachten klären. Dieses werde ein am Dienstag bestellter Kinderchirurg durchführen, so der Behördensprecher Manfred Holzinger. Dafür werde die Krankengeschichte des Mädchens sichergestellt und gemeinsam mit den Erhebungen des LKA dem Sachverständigen übermittelt. Wann das Gutachten fertig wird, konnte Holzinger vorerst nicht sagen.