Die 32-jährige Ehefrau steht wegen Beitragstäterschaft vor Gericht.
Im Fall des Anfang November vergangenen Jahres auf einem Parkplatz an der Eibergstraße (B173) in Söll (Bezirk Kufstein) erschossen aufgefundenen Griechen hat sich am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck ein Landsmann (29) des Opfers wegen Mordes verantworten müssen. Die 32-jährige Ehefrau des Erschossenen stand wegen Beitragstäterschaft ebenfalls vor Gericht.
Dem 29-Jährigen werde vorgeworfen, das Opfer (31) mit zehn Schüssen in den Rücken und Schädel aus kürzester Distanz erschossen zu haben, erklärte Staatsanwalt Florian Oberhofer in seinem Eröffnungsplädoyer. Die Witwe soll diesen Plan unterstützt und der Erschießung ihres Mannes zugestimmt haben. "Die beiden Angeklagten haben das Mordkomplott gemeinsam geschmiedet", meinte der Staatsanwalt.
Opfer gewalttätig
Motiv sei gewesen, dass das Opfer wiederholt gegen seine Frau und die gemeinsame sechsjährige Tochter gewalttätig geworden sei. "Die Ehe war nicht immer rosig, sie war sehr zerrüttet", sagte Oberhofer. Die 32-Jährige sah in einer Scheidung aber keine Lösung, da sie fürchtete, dass ihr Mann sie weiter verfolgen könnte. Gemeinsam mit dem 29-Jährigen, einem gemeinsamen Freund des Ehepaares, habe sie schließlich den Plan gefasst, ihren Mann zu töten. Der Angeklagte habe sich dadurch auch ein gemeinsames Leben mit der Witwe versprochen.
Der 29-Jährige werde sich schuldig bekennen, meinte dessen Verteidiger in seinem Eröffnungsplädoyer. "Alles, was der Staatsanwalt eben gesagt hat, ist richtig", erklärte der Rechtsanwalt. Die Witwe werde sich jedoch nicht schuldig bekennen. "Sie ist keine Beitragstäterin", meinte ihre Verteidigerin. Sie habe zum ersten Mal am Tag der Tat vom Plan des Angeklagten erfahren. Dabei habe sie auch noch gesagt, "das will ich nicht", so die Rechtsanwältin.
Urteil am Abend
Die beiden Griechen und die Witwe, eine deutsche Staatsbürgerin, lebten zuletzt in München. Den Parkplatz in Tirol habe der Angeklagte als Tatort ausgesucht, weil er sehr abgeschieden liege, so der Staatsanwalt. Den Angeklagten droht im Fall einer Verurteilung bis zu lebenslange Haft. Ein Urteil wurde für den Abend erwartet.
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