Gerichtsverhandlung

Toter Cain: Interview mit Verteidiger Veith

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Bub grausam zu Tode gequält: Jetzt spricht Pflichtverteidiger Edgar Veith.

ÖSTERREICH: Wieso glauben sie noch an die Unschuld des Angeklagten?
Edgar Veith: Ich kann zum Beispiel nicht ausschließen, dass auch ein Sturz passiert ist. Hier bestehen Zweifel und wenn Zweifel bestehen, muss man das in einem Rechtsstaat zugunsten des Angeklagten auslegen. Die Mutter hat wiederholt gelogen, das ist im Polizeiprotokoll, dass können wir ihr nachweisen und wenn man der Mutter nicht trauen kann, kann man auch nicht ausschließen, dass sie ihn auch geschlagen hat.

ÖSTERREICH: Wieso haben denn die Eltern nach den ersten schweren Verletzungen nichts getan?
Veith: Ja das ist ein gute Frage - hinterher sind wir immer gescheiter.  Das kann ich auch nicht beantworten, für mich ist das auch nicht nachvollziehbar. Fakt ist aber, dass nicht nur er nichts mitbekommen hat, dass das so gefährlich war, sondern auch die Kindesmutter hat nichts gesehen - sie ging vier Stunden bevor der Tod eingetreten ist noch zur Arbeit. Warum ging sie nicht zur Arbeit, warum ging sie nicht zum Arzt? Hat sie vielleicht Angst gehabt vor irgendwas?

ÖSTERREICH: Aber halten sie es für möglich, dass diese extremen Schläge von der Mutter durchgeführt worden sind?
Veith: Ja - also er ist ein Mensch mit einer sehr schweren Muskelkrankheit - Ich kann es jedenfalls nicht ausschließen und wenn ich Zweifel habe, muss ich das zugunsten des Angeklagten auslegen. Möglich ist es, sie könnte ja auch zum Beispiel einen anderen Gegenstand benutzt haben, das wissen wir nicht. Zweifel bestehen.

ÖSTERREICH: Waren die beiden von Drogen beeinflusst?
Veith: Das kann ich nicht sagen, ich weiß dass bei beiden Drogen mit im Spiel waren, ob es im konkreten Fall der Fall war, kann ich nicht sagen.

ÖSTERREICH: Ist es normal, dass man als Pflichtverteidiger mit seinem Mandanten per Du ist?
Veith: Ja, wir kennen uns jetzt seit über einem Jahr, das ist sicher nicht ungewöhnlich. Vielleicht im Strafrecht sogar ein bisschen mehr als im Zivilrecht - es ist nicht ungewöhnlich.

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Verteidiger Edgar Veith

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