Erfolg vor Gericht

Gekündigt wegen Schwangerschaft: AK erzwingt Wiedereinstellung

Hannah H. hat sich auf ihre berufliche Zukunft in einem neuen Betrieb gefreut, bis ihre Schwangerschaft alles veränderte. Die junge Wienerin stand nach der Bekanntgabe ihrer Umstände plötzlich ohne Job und ohne Einkommen da, obwohl ihr unbefristete Vertrag bereits zugesagt war. 

Drei Monate lang arbeitete Hannah H. in ihrem neuen Job auf Probe und hatte die Bestätigung für eine dauerhafte Übernahme eigentlich schon in der Tasche. Der Dienstplan für den kommenden Monat war bereits geschrieben, was im Arbeitsrecht als klares Zeichen für eine Verlängerung gewertet wird. Doch als die Frau ihrem Vorgesetzten die Schwangerschaft meldete, wollte dieser von der vereinbarten Entfristung nichts mehr wissen. Ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld und mit der Sorge um ihr bereits vorhandenes Kind stand sie von einem Tag auf den anderen vor dem Nichts.

AK-Juristin erzwingt Vergleich vor Gericht

Bianca Fadler von der Arbeiterkammer Wien übernahm den Fall und klagte auf die Fortsetzung des Dienstverhältnisses sowie auf die ausstehenden Gehälter. Vor Gericht versuchte der Arbeitgeber noch, die Kündigung mit angeblich schlechten Leistungen der Mitarbeiterin zu rechtfertigen. "Konkrete Vorwürfe oder Probleme konnte der Arbeitgeber aber nicht anführen. Es gab auch keine Verwarnungen oder ein protokolliertes Feedbackgespräch", so Fadler. Ohne Beweise für diese Behauptungen blieb dem Unternehmen letztlich nur der Rückzug, bevor es zu einem Urteil kam.

Deutliches Signal für Mutterschutz

Die Hartnäckigkeit der Juristin zahlte sich für die Betroffene voll aus, denn sie erhielt eine Entgeltnachzahlung von 9.000 Euro und darf ihre Arbeit nun unbefristet fortsetzen. Dieser Erfolg sichert die finanzielle Basis der Familie bis zum Antritt des Mutterschutzes und darüber hinaus. "Letztlich hat der Arbeitgeber wohl auch eingesehen, dass seine Argumentation stark hinkt. Sonst hätten wir das unbefristete Dienstverhältnis und die offenen Entgeltansprüche über 9.000 Euro wohl nicht im Vergleichsweg erhalten", sagt Fadler zum Ausgang des Verfahrens.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten