Niederösterreich

Toter in Vösendorf: 17-Jähriger starb an Atemnot

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Tätliche Auseinandersetzung laut Staatsanwaltschaft "keinesfalls todesursächlich".

Der 17-Jährige, der in der Nacht auf den 12. Februar 2017 leblos vor einer Diskothek in Vösendorf (Bezirk Mödling) aufgefunden wurde, ist im Zusammenwirken einer Alkohol- und Suchtmittelbeeinträchtigung und einer vorbestehenden Asthmaerkrankung an einem akuten Atemnotanfall gestorben, der Atem- und Kreislaufversagen bewirkt hat. Zu diesem Ergebnis kommt der Gerichtsmediziner Wolfgang Denk.

Der Sachverständige hält in seinem nunmehr vorliegenden Obduktionsgutachten fest, dass äußere Verletzungen an der Leiche - Schürfungen an der linken Wange, Schürfungen und Unterblutungen an der Mundschleimhaut und eine Blutunterlaufung am rechten Ellenbogen - von einem Sturz des 17-Jährigen nach einer tätlichen Auseinandersetzung herrühren dürften. "Diese Verletzungen waren aber keinesfalls todesursächlich", betonte der Sprecher der in dieser Sache ermittelnden Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl, am Mittwoch unter Bezugnahme auf das Gutachten im Gespräch mit der APA.

Der 17-Jährige war am Weg von der Disco zur Bushaltestelle in eine Auseinandersetzung mit anderen Jugendlichen geraten. Er wurde von einem 1,95 Meter großen, kräftigen 19-Jährigen niedergeschlagen, nachdem er dessen Freundin beschimpft und nach dessen Bruder getreten hätte. Die Polizei konnte den Verdächtigen ausforschen. Ihm wären "die Sicherungen durchgebrannt", gab der 19-Jährige in seiner ersten Einvernahme am 1. März zu Protokoll. "Gegen den Verdächtigen wurden inzwischen Ermittlungen wegen Körperverletzung und Raufhandels eingeleitet", erklärte Habitzl. Verantwortlich für den Tod des 17-Jährigen wird der junge Mann von der Anklagebehörde aus derzeitiger Sicht nicht gemacht.

Eine chemische Untersuchung der Blut- und Harnproben aus der Leiche ergab, dass der 17-Jährige vor seinem Ableben den Wirkstoff Salbutamol - ein Spray, der bei Asthma Bronchiale oder chronischer Bronchitis verschrieben wird - und geringe Mengen an Suchtmitteln konsumiert hatte. Der vom Gerichtsmediziner beigezogene Chemiker Günter Gmeiner geht davon aus, dass der 17-Jährige zeitnahe eine Konsumeinheit MDMA - sprich: eine Ecstasy-Tablette - eingenommen und einige Zeit davor Cannabis geraucht hatte. Diese Substanzen dürften bei dem Burschen allerdings keine große Wirkung entfaltet haben. Von einer THC-bedingten Beeinträchtigung sei "nicht zwingend auszugehen", so Gmeiner.

Demgegenüber war der Bursch stark alkoholisiert. Im Blut ließ sich noch ein Wert von 1,81 Promille nachweisen. Ausschlaggebend für den unmittelbaren Todeseintritt dürfte ein akuter Atemnotanfall "bei vorbestehenden, asthmatisch-entzündlichen Veränderungen der Atemwege" gewesen sein, wie der Gerichtsmediziner in seiner Expertise darlegt. "Ein Erregungszustand im Rahmen der tätlichen Auseinandersetzung kann das Auftreten eines Atemnotanfalls begünstigt und die Kreislaufbelastung nach Einnahme zentral stimulierender Medikamente weiter gesteigert, somit zum Todeseintritt beigetragen haben", bemerkt Denk. Demnach wäre davon auszugehen, dass letztlich eine Verkettung unglücklicher Umstände den 17-Jährigen das Leben gekostet hat.

 

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