Experte: Sehe kein Problem

Trotz Corona: Nikolo darf doch kommen

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Muss der Nikolo im Lockdown zu Hause bleiben? Jurist sagt, er darf seinen Job machen.

Noch 12 Tage aufgeregtes Warten für die Kinder: Dann kommt der Nikolo. Wobei: Der Mann mit dem Rauschebart ist ein Opfer der Pandemie. Corona-Maßnahmen zwingen den Nikolo, seine Arbeit heuer niederzulegen. Hausbesuche sind streng verboten.

Der „Wiener ­Nikolaus“ Gerhard Beigl klagt sein Leid: „Mir tut es weh, seit 40 Jahren versehe ich meinen Dienst, heuer bleibe ich zu Hause.“ Beigl hatte viele Anfragen, die er noch bis vor Kurzem erfüllen wollte. Mit Abstand und Maske. Doch mit Beginn des harten Lockdowns sagte er alle Termine ab.

Jetzt macht sich eine ungewohnte politische Allianz stark für den Nikolo. In Tirol vereinigen sich Neos und die FPÖ und fordern eine Ausnahmeregelung von den Corona-Maßnahmen. „Der Nikolaus darf formaljuristisch nicht außer Haus gehen“, kritisierte Neos-Obmann Dominik Oberhofer. Sein Wunsch: Der Nikolo soll „kontaktlos an Häusern vorbeiziehen“.

Spazieren gehen und 
Sackerl hinlegen erlaubt

Happy End? Top-Anwalt Manfred Ainedter sieht kein Problem: „Man darf trotz Maßnahmen auch spazieren gehen. Wenn der Nikolo also vorbeigeht, den Kindern winkt, vielleicht sogar ein Sackerl hinstellt, dann ist das wohl erlaubt.“

Dürfte auch Nikolo Beigl seiner Arbeit nachgehen? Wenn es wirklich sein Job ist, dann ist das wohl eine der gültigen Corona-Ausnahmen, sagt der Jurist.

Achung: Das bedeutet für alle Schlimmen, dass der Krampus wohl auch kommen darf.

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