Zwei Spitäler wiesen Schwangere ab: Jetzt will niemand verantwortlich sein.
Der Vorfall könnte strafrechtliche Folgen haben. Die zuständige Wiener Behörde will jetzt prüfen, ob die Abweisung einer schwangeren Frau mit schweren Blutungen ein Verstoß gegen das Gesetz ist. Bei den zwei Spitälern handelt es sich um das Krankenhaus Göttlicher Heiland und das AKH. „Auf den ersten Blick denke ich, dass die Entscheidung des AKH nicht richtig war“, erklärte Renate Christ, Leiterin der MA 40 (Sozial- und Gesundheitsrecht), am Donnerstag.
Die Vorgeschichte: Die Wienerin war in der 13. Schwangerschaftswoche, als plötzlich am 12. Jänner schwere Blutungen auftraten. Als Angehörige sie ins Spital bringen wollten, begann eine leidensvolle Odyssee. Sowohl im Spital Göttlicher Heiland als auch im AKH Wien bekam sie, laut ihren Aussagen, nicht die notwendige Hilfe. Im AKH sei sie überhaupt abgewiesen worden.
Stück vom Mutterkuchen löste sich ab – Blutungen
Erst am nächsten Tag wurde die verzweifelte Schwangere in der Rudolfstiftung behandelt. Diagnose: Ein Stück vom Mutterkuchen habe sich gelöst. Das Baby konnten die Ärzte aber nicht mehr retten. Sandra W. verlor ihr Kind.
Heftigste Reaktionen folgten: Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) schaltete sich ein und forderte eine objektive Aufklärung. „Menschen müssen in Krankenhäusern behandelt werden“, stellte er klar.
Im AKH Wien will man nicht von einem Fehler sprechen. Dass man bei der Frau womöglich falsch entschieden habe, verneinte Martin Langer, Oberarzt für Frauenheilkunde im AKH. „Gegen den Verlust eines Kindes in der Frühschwangerschaft gibt es kein Allheilmittel. Das ist bedauerlich, aber leider schicksalhaft“, sagte Langer. Die Frau habe sich nicht als Notfall angemeldet und nur von leichten Blutungen gesprochen.
„Es ist vermutlich eine erste Konsequenz von Personalreduktion und solche Fälle werden sich häufen, wenn weiter Personal abgebaut wird“, warnte wiederum der Vorsitzende des Betriebsrats des ärztlichen AKH-Personals, Thomas Szekeres. Dem widersprach der Krankenanstaltenverbund. Das sei nicht zu akzeptieren, außerdem habe es freie Betten gegeben.
Das Krankenhaus Göttlicher Heiland stellte klar, dass die Frau nicht abgewiesen worden sei. Es sei gemäß der Untersuchung entschieden worden, dass ein stationärer Aufenthalt nicht für notwendig erachtet wurde.