OGH

Urteil gegen Kartnig aufgehoben

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Der OGH entschied auf teilweise Aufhebung wegen Verfahrensfehlern.

 Der Betrugsprozess gegen den Ex-Sturm Graz-Präsidenten Hannes Kartnig muss zum dritten Mal stattfinden - der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil von sieben Monaten Haft teilweise aufgehoben und seiner Nichtigkeitsbeschwerde stattgegeben. Die teilte der OGH in einer Aussendung am Freitagnachmittag mit. Neben Kartnig wird auch das Verfahren gegen den früheren Vereinssekretär neu aufgerollt.

Mit der Entscheidung des OGH wurde das Urteil des Landesgerichts Graz gegen Kartnig und den Mitangeklagten vom 18. November 2014 wegen schweren Betrugs teilweise aufgehoben. Dabei war es um falsche Eintrittskartenabrechnungen gegangen, wonach die beiden die Fußball-Bundesliga um rund 53.000 Euro und den Steirischen Fußballverband um rund 25.000 Euro geschädigt haben sollen.

Verfahrensfehler
Grund der Aufhebung ist ein Verfahrensfehler: Entgegen der Strafprozessordnung wurden Gutachten eines mittlerweile verstorbenen Sachverständigen verlesen, dadurch hätten Kartnig und seine Rechtsvertretung nicht mehr die Möglichkeit zur Befragung gehabt. Zum anderen monierte der OGH das Fehlen von Urteilsfeststellungen zur Frage der Verwendung falscher Beweismittel zum Betrug. Hinsichtlich des Grundtatbestands des Betrugs wurde die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen, wie der OGH in seinem erst jetzt bekannt gemachten Urteil vom 19. August anführte.

Das Landesgericht für Strafsachen Graz muss nun eine neue Hauptverhandlung ansetzen. Ein Termin ist noch nicht bekannt. Erst Anfang August hatte ein Richtersenat im Grazer Oberlandesgericht (OLG) eine der Haftstrafen für Hannes Kartnig etwas herabgesetzt. Für versuchten schweren Betrug am Land Steiermark muss der Ex-Präsident von Sturm Graz nun drei Jahre statt der ursprünglichen vier plus einem Monat hinter Gitter.

Derzeit in Haft

Derzeit verbüßt Kartnig eine Strafe von 15 Monaten Haft aus seinem Verfahren wegen Finanzvergehen. Er ist derzeit Freigänger im offenen Vollzug in der Justizanstalt Graz-Jakomini, das heißt, tagsüber arbeitet er, des Nachts muss er in die Haftanstalt zurück.
 

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