Buwog-Prozess

Urteilsverkündung im Fall Grasser wegen Corona abgesagt

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Am 20. November hätte das Urteil im Buwog-Prozess rund um Karl-Heinz Grasser verkündet werden sollen.

Die lang erwartete Urteilsverkündung im Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und 14 weitere Angeklagte rund um Korruptionsverdacht bei der Bundeswohnungsprivatisierung und weitere Causen wird sich verzögern. Dem Vernehmen nach soll einer der Schöffen an Corona erkrankt sein, erfuhr oe24.   "Aufgrund der derzeitigen Situation im Zusammenhang mit der Pandemie COVID-19 und einer dadurch verursachten Verzögerung, ist eine Urteilsverkündung am 20.11.2020, wie zuletzt unverbindlich angedacht, nicht möglich", so die Leiterin der Medienstelle des Landesgericht für Strafsachen Wien, Christina Salzborn, am Montagnachmittag in einer Aussendung. Nähere Informationen zu einem Termin werde es "zeitgerecht" geben.
 

Urteil soll "zeitgerecht" erfolgen

Die Absage der Urteilsverkündung bestätigte Grasser-Anwalt Manfred Ainedter gegenüber oe24. "Ja, das stimmt. Es heißt, dass das Urteil zeitgerecht erfolgen soll. Im besten Fall noch heuer."
 
Mitte Oktober schloss Richterin Marion Hohenecker die Hauptverhandlung im Grasser-Prozess nach 168 Prozesstagen. Ursprünglich war geplant gewesen, dass an einem Freitag im November oder am ersten Freitag im Dezember die beiden Berufsrichter und zwei Schöffen das Urteil fällen sollen.
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