33 Heimbewohner unter Quarantäne

Pflegerin in Sozialzentrum Altach positiv getestet

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Alle 33 Bewohner des Sozialzentrums Altach stehen für zwei Wochen unter Quarantäne.

Eine Pflegemitarbeiterin des Sozialzentrums Altach ist positiv auf das Coronavirus getestet worden. Als Konsequenz stehen sämtliche 33 Heimbewohner für zwei Wochen unter Quarantäne, sie sind bisher symptomfrei. Der 19 Personen umfassende Pflegestab wurde umgehend ausgetauscht, gab Vorarlbergs Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) am Montagabend bekannt.

Für die 33 Heimbewohner bedeutet das, dass sie in ihren Zimmern bleiben und auch getrennt essen müssen. "Sie werden bestens versorgt", versicherte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Es sei eine strenge medizinische Überwachung angeordnet, damit bei einem allfälligen Auftreten von Symptomen schnell gehandelt werden könnte.

Die 19 Personen aus dem Pflegestab wurden umgehend nach Hause geschickt, als Reserve standen neun Pflegemitarbeiter unmittelbar zur Verfügung. In den nächsten werde das Team weiter ergänzt, kündigte Wiesflecker an.

Die Landesrätin betonte abseits des Falls in Altach die Versorgungssicherheit in der Vorarlberger Pflege. Mobile Dienste wie die Tagesbetreuung oder die Krankenpflege würden weiter ihre Arbeit in den Haushalten verrichten. Der Mindestpersonalschlüssel in den Sozialzentren sei ausgesetzt worden, um mehr Flexibilität in den Diensträdern zu haben, sagte Wiesflecker.

In Sachen 24 Stunden-Pflege soll bis Mittwoch klar sein, ob die Pflegerinnen weiterhin ohne Schwierigkeiten aus ihren Heimatländern aus- und nach Österreich einreisen dürfen. Im Hintergrund arbeite man aber auch an Alternativszenarien für den Fall, dass die häusliche Betreuung nicht mehr sichergestellt werden könne, so Wiesflecker. Mit den 18 Vermittlungsagenturen im Land sei vereinbart, dass die Turnusse der Pflegerinnen auf vier, fünf oder sechs Wochen verlängert werden, zudem würden die Agenturen einander aushelfen. Ebenso gelte, dass man bei Mobilen Hilfsdiensten Mehrstundenbegleitungen zu reduzierten Preisen anfordern könne, auch wenn das kein Ersatz für die 24 Stunden-Pflege sei.
 

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