Prozess um Gewinn

Casinos 
boten 
"Millionär" 
500.000 €

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Am Landesgericht Feldkirch ging der Millionenstreit um einen Jackpot-Gewinn in 1. Runde.

 Der Boxkampf zwischen Casinos Austria und einem Schweizer „Leider-nicht-Millionär“ ist eröffnet. Erstes Abtasten gestern am Landesgericht Feldkirch – erwartungsgemäß ging keiner k. o.

Der 26-jährige Behar Merlaku hatte gegen die Casinos eine Schadenersatzklage mit einem Streitwert von fünf Millionen Euro eingebracht. Doch die beiden Streitparteien konnten sich auf keinen Vergleich einigen. Der Prozess wurde auf 27. April vertagt.
Die Vorgeschichte liest sich wie ein Slapstick-Krimi. 26. März 2010: Der gelernte Bodenleger ist mit seiner Frau Fatima im Casino Bregenz. Um 4 Uhr früh beginnt am Automaten „Dolphin Treasure“ plötzlich das rote Licht „Jackpot“ zu blinken. Zugleich ertönten Fanfaren. Merlaku ist für einen kurzen Moment Mehrfach-Millionär.

42.949.672,86 Euro soll er gewonnen haben. Die Casinos Austria aber verweigern bis heute die Auszahlung. Argument: „Es handelte sich um einen Softwarefehler.“
Gerichtsgebühren für Prozess: 62.000 Euro

Kläger Merlaku, gebürtiger Kosovare, will jetzt fünf Millionen Euro erstreiten. Die Casinos sollen aber lediglich 500.000 Euro geboten haben. Deshalb der Prozess. Für die nächste Gerichtsrunde sind die Ehefrau des Schweizers und drei Casino-Mitarbeiter geladen.

Technisches Gutachten
Außerdem soll ein technisches Gutachten über den Automaten erstellt werden. Dadurch soll sich der Ablauf des Spiels von Merlaku nachvollziehen lassen. Der Automat wurde am Tag nach dem vermeintlichen Jackpot-Gewinn vom Netz genommen und in eine Lagerhalle gestellt, wo er sich noch heute befindet.
Zu klären ist etwa auch, ob für den Schweizer die ­lediglich auf Englisch auf dem Automaten aufgedruckten Spielbedingungen verständlich waren. Auch ob für ihn erkenntlich war, dass es sich bei der Gewinnsumme von knapp 43 Millionen Euro um einen Irrtum handeln musste. Laut Casinos beläuft sich der Höchstgewinn an einem solchen Automaten auf 4.500 Euro.

Übrigens: Dass der Schweizer Gambler nur 5 Millionen einklagte, liegt an den Gerichtsgebühren. Bei einer 43-Millionen-Klage wären über 500.000 Euro an Gebühren fällig geworden. Jetzt sind es 62.000 Euro.

 

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