Feldkirch

Spielsüchtiger klagt Schadenersatz von Casino

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Der 38 jährige Vorarlberger verlangt 1.6 Mio Euro. Das Casino habe ihn nicht vor seiner Spielsucht geschützt.

Ein 38-jähriger Vorarlberger hat das Spielcasino St. Gallen in der benachbarten Schweiz geklagt. Der Mann hatte 2005 einen Jackpot gewonnen, infolge seiner Spielsucht die 3,5 Millionen Franken (2,88 Mio. Euro) aber wieder verloren. Der 38-Jährige beruft sich auf die Verletzung von Schutzpflichten und fordert 1,6 Millionen Euro Schadenersatz. Der Prozessauftakt am Landesgericht Feldkirch am Montag wurde vertagt.

Wie in "Trance" gelebt
Der 38-jährige Vorarlberger hat eigenen Angaben zufolge rund dreieinhalb bis vier Millionen Euro im Spielcasino St. Gallen verspielt. Doch anstatt ihm den Zutritt in die Spielbank zu verwehren, habe man ihn eingeladen, ihm einen Privatparkplatz organisiert und ihn ausgenommen, so die Vorwürfe des Klägers. Er habe als Spielsüchtiger wie in Trance gelebt und alles verloren. Heute habe er rund eine Million Euro Schulden, gab der 38-Jährige an. Rund 250 Mal pro Jahr sei er im Casino in St. Gallen zu Gast gewesen und habe hauptsächlich an Automaten gespielt - an bis zu fünf Geräten gleichzeitig.


Laut Anwalt Michael Battlogg, der den Mann vertritt, hat das Schweizer Casino seinen Mandanten nicht vor seinem Hang zum Glücksspiel geschützt. Die Spielbank habe bei ihrer Eröffnung im Jahr 2003 gezielt Werbung in Vorarlberg gemacht, woraufhin der 38-Jährige - der in österreichischen und deutschen Casinos nicht mehr spielen darf - in die Schweiz gefahren sei. Casino-Anwalt Gerald Ganzger verwies hingegen darauf, dass es in Bregenz ein Casino gibt und Vorarlberg nicht zum Haupteinzugsgebiet der St. Galler Spielbank gehöre.

Zuständigkeit
Grund für die Vertagung am Montag waren formale Gründe. Derzeit ist noch unklar, ob Österreich für das Verfahren zuständig ist und ob das Landesgericht Feldkirch in der Sache weiterverhandeln kann. Battlogg sah im Gerichtsstand Feldkirch organisatorische Vorteile gegenüber der Schweiz. Am 29. Mai wird in der Zuständigkeitsfrage, auf die der Prozess vorerst eingeschränkt wurde, weiterverhandelt.

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