Angeklagter gab Tat zu, wollte aber im Affekt gehandelt haben.
Wegen Mordes ist ein 47-Jähriger am Montag am Landesgericht Feldkirch zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Er gestand, Ende Jänner seine 40-jährige Ehefrau mit einem Küchenmesser erstochen zu haben, er habe aber im Affekt gehandelt, beteuerte der Angeklagte. Die Geschworenen folgten seiner Argumentation nicht und fällten ihre Entscheidung einstimmig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf Totschlag plädiert, laut Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller hätte der Mann theoretisch aber auch von der Tat zurücktreten können. Das Geständnis des 47-Jährigen und seine Unbescholtenheit wurden in der Bemessung der Strafe ebenso mildernd bewertet wie seine zum Tatzeitpunkt eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Erschwernisgrund gab es keinen.