Waffenpass für Polizisten

Waffenbesitz: Einschränkungen für Zuwanderer

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Strafrahmen für unbefugten Besitz auf bis zu zwei Jahre verdoppelt.

Die Novelle zum Waffengesetz mit der Bestimmung, dass Polizisten ein Waffenpass zusteht, ohne dass der Bedarf im Einzelfall überprüft werden muss, hat am Mittwoch den Innenausschuss des Nationalrats passiert. Es blieb bei der im Entwurf des Innenministeriums vorgesehene Beschränkung, wonach der Waffenpass nur das Führen von Waffen mit einem Kaliber von maximal neun Millimetern erlaubt.

Zugang für Flüchtlinge und Zuwanderer erschwert

Der Zugang von Flüchtlingen und Zuwanderern zu Waffen wird hingegen erschwert. Künftig dürfen in Österreich lebende Ausländer erst dann eine Waffe besitzen oder erwerben, wenn sie über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der EU verfügen. Auch für Asylwerber und illegal in Österreich aufhältige Fremde gilt demnach ab kommendem März ein ausdrückliches Waffenverbot.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) versicherte, dass keine Geringschätzung anderer Berufsgruppen wie Justizwachebeamte damit verbunden sei, wenn Polizisten und anderen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes das Führen privater Waffen erleichtert wird. Der Unterschied zu anderen Berufsgruppen sei, dass bei der Polizei regelmäßig Schießtrainings stattfinden, erklärte er.

Begrüßt wurde die Entscheidung auch von Teilen der Opposition, die FPÖ und das Team Stronach äußerten jedoch Unverständnis darüber, dass Polizisten ohne weitere Prüfung nur private Waffen bis zu einem Kaliber von Millimeter führen dürfen. Der erleichterte Zugang wurde von den Grünen kritisiert, die SPÖ ortete hingegen einen vernünftigen Kompromiss.

Strafrahmen verdoppelt

Ebenso wurde beschlossen, dass Berufsjäger und Förster künftig unter bestimmten Voraussetzungen Schalldämpfer verwenden dürfen. Auch für den Besitz kleinerer Mengen Schießmittel unter zehn Kilogramm wird ab Mitte 2017 eine Bewilligung benötigt.

Der Strafrahmen für den unbefugten Besitz bzw. die unbefugte Weitergabe von Faustfeuerwaffen, halbautomatischen Schusswaffen und Kriegsmaterialien auf bis zu zwei Jahre Haft verdoppelt. Den Sicherheitsbehörden werden dadurch verdeckte Ermittlungen ermöglicht, das Innenministerium erwartet sich davon vor allem ein wirkungsvolleres Vorgehen gegen illegale Waffenverkäufe über das so genannte Darknet. Wer regelmäßig illegal Schusswaffen anbietet bzw. verkauft, muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.

 

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