Vierjähriger tot

Fenstersturz: Jugendamt im Zwielicht

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Hätte das Jugendamt die Tragödie um den kleinen Buben verhindern können?

Es geht um den Tod jenes Vierjährigen, der im April aus dem 7. Stock einer Wohnhausanlage im 22. Bezirk aus dem Kinderzimmer in die Tiefe fiel. Wie ÖSTERREICH berichtete, erhebt die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen den Vater des Buben und seine Lebensgefährtin (beide 28) wegen gröblicher Vernachlässigung mit Todesfolge. Strafandrohung: ein bis zehn Jahre Haft.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Das Paar hatte den entwicklungsverzögerten Buben ins Kinderzimmer geschickt, damit er sich dort "ausspinnt" - wohl wissend, dass drinnen das Fenster offen und direkt darunter ein Drehstuhl stand. Als Nachbarn Alarm schlugen, dass schon Spielzeug aus dem Fenster flog, soll das Paar nicht nachgeschaut haben.

Offenes Fenster

Die "Stiefmutter" gibt über ihren Anwalt Johannes Bühler zu, "damals komplett überfordert gewesen zu sein, aber mit Absicht habe sie keinen einzigen Schritt gesetzt". Sie redet sich auf das Jugendamt heraus, das am selben Tage kurz vor der Tragödie bei ihr war und dabei das Zimmer, das Fenster und den Drehstuhl gesehen und nichts gesagt hätte.

Blaue Flecken

Auch die leibliche Mutter Sabrina N. (25), kritisiert neben dem beschuldigten Paar auch das Jugendamt: Sie habe es fast täglich angerufen, da der Vierjährige blaue Flecken oder Milben hatte, es ihm dort nicht gut ging, man der "Stiefmutter" schon ein (eigenes) Kind abgenommen habe, und da sie sich große Sorgen um ihren Sohn machte. "Man hat nur gesagt, ich soll mich nicht so überengagieren." (kor)
 

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