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Star-Anwältin unter Opfern

Skandal bei Stalker-Prozess: Täter enthaftet

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Wegen seiner zum Teil äußerst wüsten Postings stand Peter L. wieder einmal vor Gericht.

Wien. Nicht zum ersten Mal musste der von Promi-Anwalt Niki Rast vertretene selbst ernannte Laufhauskönig wegen Internet-Postings, Beschimpfungen und Stalking vor Gericht – ein früheres Urteil gegen ihn wird zurzeit am Oberlandesgericht beraten und am Donnerstag entschieden. Trotz Versprechen, künftig die „Finger von den Tastaturen zu lassen“, zeigten ihn seine Ex-Freundin, die Burlesque-Tänzerin Wendy Night, zwei Gürtelgrößen und Topanwältin Astrid Wagner wegen laufender Belästigungen im Internet an.

 

Video zum Thema: Täter bei Stalker-Prozess enthaftet

 

100 Seiten Beweise. Astrid Wagner brachte über ihre Konzipientin sogar in das Verfahren ein, dass Peter L. zuletzt in der Josefstadt überall herumerzählt haben soll, „die Wagner abzutöten“ und sie als Anwältin zu vernichten.

Nicht nur die Juristin war nach dem neuerlichen Prozess am Montag, als Richter Hartwig Handsur den Angeklagten aus der U-Haft entließ und auf unbestimmte Zeit vertagte, empört: „Muss erst jemand sterben, bis man erkennt, wie gefährlich dieser Mann ist?“ Wendy Night, die 100 Seiten weitere Beweise einbrachte, traut sich aus Angst um ihr Leben nicht mehr außer Haus. Für L. gilt die Unschuldsvermutung.

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