Diese neuen Regeln gelten nach dem Festtagen ab 27. Dezember in ganz Österreich.
Wien. Die Ausnahmen für die Weihnachtsfeiertage bis einschließlich 26. Dezember – auch Nichtgeimpfte können sich im privaten Rahmen mit zehn Personen treffen – bleiben aufrecht. Danach gelten wieder der Lockdown für Ungeimpfte und 2G im gesamten Freizeitbereich. Zudem gibt es wegen der rasanten Ausbreitung von Omikron in Europa auch bei uns strengere Regeln:
GASTRONOMIE : Sperrstunde vorverlegt
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Die Sperrstunde wird von 23 Uhr auf 22 Uhr vorgezogen.
- Silvester endet um 22 Uhr. Es gibt keine Ausnahme für Silvester. Das gilt auch für die Tourismusregionen, da die 22-Uhr-Regel eine bundeseinheitliche ist. Die Corona-Krisenkoordination der Regierung rät von Feiern generell ab.
KULTUR & EVENTS: Neues Besucher-Limit
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Der Lockdown für Ungeimpfte wird fortgesetzt. n Veranstaltungen ohne zugewiesene Plätze werden nach Weihnachten für Geimpfte auf 25 Personen begrenzt – indoor und outdoor.
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Im Freien ohne zugewiesene Plätze sowie drinnen mit zugewiesenen Plätzen gilt ab 50 Personen eine Anzeigepflicht und ab 250 versammelten Personen eine Bewilligungspflicht.
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Veranstaltungen mit zugewiesenen Plätzen können bis zu 500 Personen mit 2G (geimpft oder genesen) plus strikter FFP2-Pflicht weitergehen.
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Bis zu einer Höchstgrenze von 1.000 Personen – zugewiesene Plätze – gilt „G-plus. Das heißt geimpft oder genesen plus PCR-getestet.
- Veranstaltungen ab 1.000 bis 2.000 Personen, etwa Oper oder Fußballspiele mit zugewiesenen Plätzen, können nur noch Dreifachgeimpfte mit einem PCR-Test besuchen.
EINREISE: PCR-Tests sind künftig Pflicht
- Reisen mit Tests. Für die Einreise nach Österreich brauchen alle, die noch keine Drittimpfung haben, einen negativen PCR-Test.
Für Virusvariantengebiete – Großbritannien, Dänemark, Norwegen und die Niederlande – gilt künftig eine zehntägige Quarantäne bei der Einreise nach Österreich. Ausgenommen sind Dreifachgeimpfte mit maximal 48 Stunden altem negativen PCR-Test.