Stadion nur noch für Dreifachgeimpfte

Alle Regeln: Das gilt ab 27. Dezember

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Diese neuen Regeln gelten nach dem Festtagen ab 27. Dezember in ganz Österreich. 

Wien. Die Ausnahmen für die Weihnachtsfeiertage bis einschließlich 26. Dezember – auch Nichtge­impfte können sich im privaten Rahmen mit zehn Personen treffen – bleiben aufrecht. Danach gelten wieder der Lockdown für Ungeimpfte und 2G im gesamten Freizeitbereich. Zudem gibt es wegen der ­rasanten Ausbreitung von Omikron in Europa auch bei uns strengere Regeln:

GASTRONOMIE : Sperrstunde vorverlegt

  • Die Sperrstunde wird von 23 Uhr auf 22 Uhr vorgezogen.
     
  • Silvester endet um 22 Uhr. Es gibt keine Ausnahme für Silvester. Das gilt auch für die Tourismusregionen, da die 22-Uhr-Regel eine bundeseinheitliche ist. Die Corona-Krisenkoordination der Regierung rät von Feiern generell ab.

KULTUR & EVENTS: Neues Besucher-Limit

  • Der Lockdown für Ungeimpfte wird fortgesetzt. n Veranstaltungen ohne zugewiesene Plätze werden nach Weihnachten für Geimpfte auf 25 Personen begrenzt – indoor und outdoor.
     
  • Im Freien ohne zugewiesene Plätze sowie drinnen mit zugewiesenen Plätzen gilt ab 50 Personen eine Anzeigepflicht und ab 250 versammelten Personen eine Bewilligungspflicht.
     
  • Veranstaltungen mit zugewiesenen Plätzen können bis zu 500 Personen mit 2G (geimpft oder genesen) plus strikter FFP2-Pflicht weitergehen.
     
  • Bis zu einer Höchst­grenze von 1.000 Personen – zugewiesene Plätze – gilt „G-plus. Das heißt geimpft oder genesen plus PCR-getestet.
     
  • Veranstaltungen ab 1.000 bis 2.000 Personen, etwa Oper oder Fußballspiele mit zugewiesenen Plätzen, können nur noch Dreifachgeimpfte mit einem PCR-Test besuchen.

EINREISE: PCR-Tests sind künftig Pflicht

  • Reisen mit Tests. Für die Einreise nach Österreich brauchen alle, die noch keine Drittimpfung ­haben, einen negativen PCR-Test.

Für Virusvariantengebiete – Großbritannien, Dänemark, Norwegen und die Niederlande – gilt künftig eine zehn­tägige Quarantäne bei der Einreise nach Österreich. Ausgenommen sind Dreifachgeimpfte mit maximal 48 Stunden altem negativen PCR-Test. 

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