"Töte sie alle und lass keinen einzigen von ihnen übrig" - trotz solcher und weiterer eindeutiger Hass-Postings gegen Juden wurde ein Imam aus Meidling freigesprochen. Die Begründung des Richters lässt Beobachter sprachlos zurück. Die Staatsanwaltschaft beruft.
Wien. Weil er nach dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 gegen Juden in Israel gerichtete Aussagen auf Facebook gepostet hatte - und dafür übrigens als Imam einer Moschee am Schöpfwerk in Meidling zurücktreten musste - , hat sich am Mittwoch ein 61-Jähriger vor Gericht verantworten müssen.
Aufgedeckt hat die Hass-Umtriebe des Ägypters, der seit 2022 Obmann der Assalam-Moschee war - oe24. Wir haben seine Postings von zwei unabhängigen Quellen überprüfen lassen. So schrieb er unter anderem auch: Mord fließt in ihren Adern, das sind die Juden! Ein abscheuliches Volk, Verbrecher, blutrünstige Menschen. Sie verstehen nur die Sprache von Blut und Mord."
Für den Richter erfüllte dies und andere die Postings wie "verwandle Gaza und ganz Palästina zu einem Friedhof für die Juden" nicht den Tatbestand der Verhetzung und fallen unter die Meinungsfreiheit. Der 61-Jährige wurde am Mittwoch, man mag es kaum glauben - nicht rechtskräftig - freigesprochen.
"Tod zu wünschen, von Meinungsfreiheit gedeckt"
Unfassbar die Begründung des Richters für den Freispruch: "Es ist eine vertretbare Meinung, dass er sagt, er möchte, dass Palästina den Krieg gewinnt und Israel den Krieg verliert", begründete der Vorsitzende das Urteil am Wiener Straflandesgericht. "Was man nicht sagen darf, ist 'Tod allen Juden'", das habe der Angeklagte aber auch nicht getan." Der Richter weiter: Dem Publikum (immerhin hatte der Mann damals über 3.500 Freunde auf Facebook, Anm.) sei "völlig klar", dass er mit "Juden und Zionisten" nicht alle Juden gemeint habe, sondern die rechtsextreme Regierung Netanyahu sowie israelische Soldaten, folgte der Richter der Argumentation des Angeklagten. "Das sind auch Juden und Zionisten, aber ihnen wird nicht deshalb der Tod gewünscht, sondern weil das die sind, die in Gaza Krankenhäuser bombardieren." Diese Gruppe sei nicht vom Verhetzungsvorwurf gedeckt: "Denen den Tod zu wünschen, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt."
Der Freispruch kam auch sogar für den Rechtsvertreter des Angeklagten überraschend.
Die Staatsanwaltschaft beruft: "Das ist keine Kritik am Staat Israel, sondern pauschale Verhetzung". Ob damit die Aussagen des Angeklagten oder das Urteil gemeint ist, sei dahingestellt...