Drama in Wien

Baby totgeschüttelt: Immer weitere Details kommen ans Licht

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Der erst drei Monate alte Säugling wies auch Knochenbrüche auf. Eine Obduktion wurde angeordnet.  

Wien. Was der arme Bub kurz vor seinem Tod alles mitgemacht haben dürfte, wird immer deutlicher. Neben einem schweren Schütteltrauma, welches gleich nach seiner Einlieferung spätabends Anfang Februar in der Klinik Ottakring attestiert wurde, soll das erst drei Monate alte Baby auch einen gebrochenen Arm und eine gebrochene Rippe gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft hat eine Obduktion der Leiche des Babys veranlasst. 

Die Eltern waren am vergangenen Donnerstag festgenommen und am Freitag in die Justizanstalt (JA) Josefstadt eingeliefert worden. Die U-Haft wurde für bereits am Sonntag für beide Eltern verhängt. Sowohl gegen die Mutter (26) als auch gegen den Vater (29) des Säuglings wird wegen Mordverdachts ermittelt. Als Haftgründe wurden Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr angenommen. Am 26. Februar wird die U-Haft erneut überprüft. 

Verteidigerin wartet auf weitere Befunde

Die Verteidigerin der Mutter des drei Monate alten Buben, der am vergangenen Dienstag an den Folgen von Hirnverletzungen in einem Wiener Spital gestorben ist, will sich vorerst nicht zu den gegen die 26-jährige Frau gerichteten Mordverdacht äußern. "Das ist eine komplexe Frage", meinte Liane Hirschbrich am Montagnachmittag auf APA-Anfrage. Sie wolle vorerst die weiteren medizinischen Befunde und vor allem das schriftliche Obduktionsgutachten abwarten, sagte Hirschbrich.

Die Mutter sowie der 29 Jahre alte Vater des verstorbenen Buben befinden sich seit Sonntag in U-Haft. Der Bub dürfte an den Folgen eines Schütteltraumas gestorbenen sein - darauf hinweisende Verletzungen wurden von den Ärzten festgestellt und in weiterer Folge der Polizei gemeldet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen beide Elternteile wegen Mordes.

Lebenserhaltende Geräte am Dienstag abgeschalten

Die Mutter des Babys hatte am 3. Februar um 23.00 Uhr mit dem Säugling ein Krankenhaus aufgesucht, wo unverzüglich mit der Behandlung des mutmaßlich misshandelten Säuglings begonnen wurde. Für den kleinen Buben kam die ärztliche Hilfe zu spät. Er dürfte schon zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme keine Gehirnfunktionen mehr gehabt haben. Am Dienstag wurden die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet und der Bub für tot erklärt.

Offen und aus strafrechtlicher Sicht die entscheidende Frage ist, wer und unter welchen Umständen dem Kleinkind die letztlich tödlichen Verletzungen zugefügt hat. Die Mutter hat dazu bisher von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Der Vater soll vor der Polizei angegeben haben, er könne sich die Verletzungen seines Sohnes nicht erklären. Die Mutter ist bisher unbescholten, der Vater weist eine Vorstrafe auf - allerdings nicht wegen eines Gewalt-, sondern eines Vermögensdelikts.

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