17 Jahre Haft für Vater, 14 für Mutter

Baby zu Tode geschüttelt: Eltern wegen Mordes verurteilt

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Der Säugling wurde schwer misshandelt und erlag im Spital seinen Verletzungen. 

Wien. Montag ging der Prozess gegen jenen Familienvater (32) aus Wien-Liesing, der seine erst elf Wochen alte Tochter Leyana am 4. Juni des Vorjahres zu Tode geschüttelt haben soll, ins Finale.
Neben dem wegen Mordes angeklagten 32-Jährigen musste sich auch die Kindsmutter (23) wegen Mordes durch Unterlassung verantworten. Die 23-Jährige soll bei der schweren Misshandlung ihrer Tochter nur tatenlos zugeschaut haben.

Wie beim Verhandlungs-Auftakt gab der 32-Jährige zu, die Kleine drei Mal geschüttelt zu haben, um sie zu beruhigen: „Ich hätt’s nicht tun sollen. Es vergeht kein Tag, an dem ich mir nicht Vorwürfe mache. Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht die Zeit zurückdrehen möchte. Ich hab sie geliebt“, kämpfte der Vater mit den Tränen. Zudem versuchte er, die Mutter zu entlasten: „Sie war die ersten beiden Male nicht dabei.“ Außerdem wolle er nicht, „dass sie ­büßen muss“, weil sie „nichts getan“ habe.

Laut Anklage wurde das Baby jedoch mehrfach, laut Gutachten sogar zehn bis 30 Mal, geschüttelt. ­Zuletzt so kräftig, dass es an einer traumabedingten Sauerstoff­unterversorgung des Hirns verstarb.

Gebrochene Beine bei Obduktion entdeckt

Warum bei der Obduktion seiner Tochter auch zwei gebrochene Oberschenkel festgestellt wurden, konnte sich der 32-Jährige nicht erklären: „Außer dem Schütteln habe ich meiner Tochter nichts angetan. Andere Sachen habe ich bei ihr nicht gemacht. Würde ich auch nie“, sagte der Angeklagte. Er habe ihr „nicht absichtlich“ wehgetan, denn er habe „sonst alles gemacht, dass es ihr gut geht“.

Kurz vor 20.00 Uhr gab es das Urteil. Der Vater wurde wegen Mordes an seiner elf Wochen alten Tochter zu 17 Jahren Haft verurteilt. Die Mutter, der Mord durch Unterlassung vorgeworfen worden war, wurde von den Geschworenen einstimmig im Sinne der Anklage schuldig erkannt. Sie bekam 14 Jahre Haft. Der Vater wurde zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. 

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